5. März 2024, 14:39 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Frankreich hat als erstes Land weltweit die „Freiheit zur Abtreibung“ in seine Verfassung aufgenommen. Das Gesetz erhielt breite Zustimmung von den Abgeordneten beider Parlamentskammern und wurde aktiv von Staatspräsident Emmanuel Macron unterstützt. Was das für Deutschland bedeuten könnte, lesen Sie bei STYLEBOOK.
In einem wegweisenden Schritt hat Frankreich als erstes Land weltweit die „Freiheit zur Abtreibung“ in seine Verfassung aufgenommen. Die Abgeordneten beider Parlamentskammern stimmten mit großer Mehrheit für das Gesetz, das von Staatspräsident Emmanuel Macron unterstützt wurde. Im Schloss von Versailles gab es 780 Ja-Stimmen und nur 72 Nein-Stimmen, was eine Drei-Fünftel-Mehrheit für die Annahme bedeutete.
Übersicht
Historischer Moment sorgt für Jubel und Anerkennung
Die Reaktion auf diese historische Entscheidung war von Jubel geprägt. Fast alle anwesenden Abgeordneten und Senatoren erhoben sich und applaudierten im Stehen. Mehrere Rednerinnen und Redner feierten ihr Votum als einen historischen Meilenstein. Premierminister Gabriel Attal betonte in seiner Rede die moralische Verpflichtung gegenüber den Frauen und unterstrich, dass ihr Körper ihnen gehöre und niemand für sie entscheiden könne. Präsident Macron kommentierte die Entscheidung als „Frankreichs Stolz“ und als „universelle Botschaft“.
Unterstützung der Bevölkerung und Proteste
Umfragen zufolge befürworten 86 Prozent der Franzosen eine völlige Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dennoch gab es während der Abstimmung Proteste von Abtreibungsgegnern, darunter auch von der katholischen Kirche. Die Päpstliche Akademie für das Leben äußerte ihre Ablehnung gegenüber Abtreibungen und betonte, dass das Recht auf Leben nicht verletzt werden dürfe.
Internationale Einflüsse und politische Debatte
Die politische Entscheidung in Frankreich wurde teilweise durch die Entscheidung des Supreme Court in den USA im Sommer 2022 beeinflusst. Die Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ von 1973 führte zu heftigen Debatten und einem politischen Prozess in Frankreich, um das Recht auf Abtreibungen in der Verfassung zu verankern. Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche in Frankreich straffrei.
Emotionale Debatte Bundestag diskutiert über Entkriminalisierung von Abtreibungen
Zu teuer, zu langsam, zu kompliziert Immer mehr illegale Abtreibungen in den USA – doch auch in Deutschland ist Luft nach oben
Neues Gesetz Proteste vor Abtreibungskliniken ab heute in Deutschland strafbar
Rechtliche Lage in Deutschland
Die rechtliche Lage in Deutschland unterscheidet sich deutlich von der in Frankreich. Während in Frankreich Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal sind, stellt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich eine Straftat dar. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen.
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Deutsche Debatte und geplante Änderungen
Trotz der Unterschiede könnte die Entscheidung in Frankreich auch in Deutschland eine erneute Debatte über die Abtreibungsrechte anstoßen. Die Bundesregierung hat bereits eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, die unter anderem Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.
Lisa Paus begrüßt historische Entscheidung in Frankreich
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, drängt ohnehin auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs und betont das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und das Recht von Frauen, über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Paus hat des Weiteren die Entscheidung des französischen Parlaments, ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern, als „einen in Europa einzigartigen Schritt“ bezeichnet. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa äußerte sie ihre Anerkennung für diese wegweisende Maßnahme.