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Deutscher Bundesrat beschließt Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Eine Fehlgeburt ist ein traumatischer Einschnitt im Leben einer Frau! Dass es nicht auch noch zu einem finanziellen wird, plant der Bundesrat eine Änderung beim Mutterschutz.
Eine Fehlgeburt ist ein traumatischer Einschnitt im Leben einer Frau. Damit es nicht auch noch zu einem finanziellen wird, plant der Bundesrat eine Änderung beim Mutterschutz. Foto: Getty Images
Redaktionsleitung bei STYLEBOOK

31. Januar 2025, 10:56 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Der Bundestag hat am späten Abend des 30. Januar den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten beschlossen. Ab Juni 2025 tritt die Gesetzesänderung in Kraft. Damit können Frauen, die in der Schwangerschaft einen Abgang erleiden, künftig einen gewissen Zeitraum zur Regeneration, sowohl körperlich als auch psychisch, in Anspruch nehmen. STYLEBOOK fasst die aktuelle Sachlage für Sie zusammen.

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Bisher hatten Frauen erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht des Kindes von mindestens 500 Gramm Anspruch auf 18 Wochen Mutterschutz sowie Mutterschaftsgeld. Dank des neuen Beschlusses des Bundestags beginnt der Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab Juni ab der 13. Schwangerschaftswoche. Einstimmig nahmen die Familienpolitikerinnen den Vorschlag an und entschieden: Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft, umso länger der Mutterschutz. Somit steht Frauen mit einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen Mutterschutz zu. Ab der 17. Woche erhöht sich das auf sechs Wochen, ab der 20. Woche auf acht Wochen. Bisher wären Frauen, sofern körperlich aus medizinischen Gründen nicht unmöglich, direkt nach dem einschneidenden Erlebnis wieder zur Arbeit verpflichtet zu werden, es sei denn, sie bekommen eine Krankschreibung.

Doch dank des unermüdlichen Einsatzes von Natascha Sagorski, die die Debatte vor Jahren angestoßen hatte, steht Frauen zukünftig ein Regenerationszeitraum zu. Ob sie diesen in Anspruch nehmen, bleibt jeder Betroffenen selbst überlassen, denn es besteht keine Verpflichtung für den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.

In einem Interview sprach Sagorski über den Erfolg ihrer Petition, der die bisherige Ungleichbehandlung von Fehl- und Totgeburten beseitigt: „Das ist ein riesiger Meilenstein. Und das erste Mal, dass eine Frau, die schwanger war, Anspruch auf ein Wochenbett erhält – unabhängig davon, ob das Kind gelebt hat oder nicht, oder wie schwer es war – das waren bisher teilweise unmenschliche Regelungen.“ Und sie denkt weiter: „Es darf damit nicht vorbei sein: Wir müssen das Ganze ausarbeiten, weiterarbeiten, Frauen im ersten Trimester brauchen auch Schutz, wir brauchen mehr Aufklärung. Aber dass wir diesen Meilenstein erreichen konnten, das war echt ein harter Kampf.“ Ein Meilenstein, den traurigerweise viele Frauen in Anspruch nehmen könnten.

Fast jede fünfte Frau in Deutschland hat bereits eine Fehlgeburt erlitten

Denn der Deutsche Bundestag spricht in seiner Kurzinformation „Datenlage zu Fehlgeburten in Deutschland“ davon, dass jede zehnte Frau weltweit einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt erleide. Wie der Beauty Impact Report 2023 von STYLEBOOK herausstellte, sind diese Zahlen für Deutschland sogar noch höher. So hat die dafür durchgeführte Umfrage unter 1012 Frauen zwischen 16 und 79 Jahren ergeben, dass fast jede fünfte Frau in Deutschland bereits eine Fehlgeburt erlitten hat. Es gaben knapp 16 Prozent der Unter-40-Jährigen an, eine Fehlgeburt erlitten zu haben. Bei den Frauen bis 59 ist es jede Fünfte und auch bei den Frauen ab 60 noch 18 Prozent.

Das sieht der Mutterschutz in Deutschland bisher vor

In Deutschland umfasst der Mutterschutz eine Vielzahl von Regelungen. Diese zielen darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und ihren Kindern zu schützen. Zu den Hauptbestandteilen des Mutterschutzes gehören:

  • Beschäftigungsverbot: Schwangere Frauen dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Ausnahme: Sie erklären sich ausdrücklich zur Arbeitsaufnahme bereit.
  • Mutterschaftsgeld: Während der Schutzfristen erhalten Mütter Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss.
  • Kündigungsschutz: Schwangere Frauen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist andauert.

Warum wird ein Mutterschutz bei Fehlgeburten gefordert?

Viele Frauen erleben eine Fehlgeburt als traumatisch. Diese Erfahrung hinterlässt sowohl körperliche als auch seelische Spuren, die Zeit und Ruhe zur Heilung benötigen. Ein gestaffelter Mutterschutz würde es betroffenen Frauen ermöglichen, sich hormonell, seelisch und körperlich zu regenerieren. Aktuell erhalten Frauen oft nur eine ärztliche Krankschreibung, die nicht immer ausreichend ist, um die nötige Erholung zu gewährleisten.

Auch Diplom-Psychologin Nicole Engel empfiehlt, sich Zeit für sich selbst zu nehmen und aktiv zu trauern. „Bei einer Fehlgeburt kann ich aus psychologischer Sicht nur raten, genauso damit umzugehen, wie mit dem Verlust eines jeden geliebten Menschen. Man darf trauern, denn das ist auch etwas sehr Trauriges.“

Aber leider sei das Thema Fehlgeburt noch ein sehr isoliertes Thema. „Dabei ist es eigentlich ein natürlicher biologischer Prozess, über den wir Menschen noch nicht genug sprechen“. Doch genau das sollten Betroffene nach Möglichkeit tun. Denn auch die mit einer Fehlgeburt verbundene Trauer ist etwas sehr Natürliches. „Man hat bereits Erwartungen und Hoffnungen mit diesem kleinen Menschen verbunden und deswegen darf man da auch aktiv in den Trauerprozess gehen.“

Auch interessant: Anne Hathaway über ihre Fehlgeburt: „Ich werde mich nicht schämen!“

Die Frau hinter der Petition

Initiale Ideengeberin hinter dem neuen Beschluss des Bundestags ist Natascha Sagorski, Gründerin der Petition, die sich für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einsetzt. Vor einigen Jahren erlebte sie selbst eine Fehlgeburt, die sich tief in ihr Gedächtnis eingebrannt hat. Morgens erfuhr sie von ihrer Gynäkologin, dass ihr ungeborenes Kind nicht mehr lebt. Wenige Stunden später wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Der Gang durch die Klinik war geprägt von Bildern von Neugeborenen und dem Geräusch von glücklichen Geburtsmeldungen, während sie auf die Ausschabung wartete. Diese traumatische Erfahrung und die mangelnde Unterstützung, die sie erfuhr, motivierten sie, sich politisch zu engagieren und für eine bessere Regelung zu kämpfen.

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Der Weg zur Reform für Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Der Beschluss des Bundestags ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und einfühlsameren Regelung für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Der gestaffelte Mutterschutz kann dazu beitragen, die psychischen und physischen Belastungen für betroffene Frauen zu mindern und ihnen die notwendige Zeit zur Erholung zu geben.

Die Petition fand breite Unterstützung und brachte das Thema bis in den Bundestag. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier und weitere Politiker unterstützen die Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz. Auch Sagorski engagiert sich inzwischen parteipolitisch. „Zu zeigen, dass es in Deutschland, in unserer Demokratie möglich ist, als eine Betroffene so weit zu kommen: Das zeigt einfach, dass Demokratie funktioniert“, zitiert die Tagesschau Sagorski. „Wir schimpfen immer sehr viel auf Politik und auf Parteien. Aber ich glaube, um wirklich schimpfen zu können, muss man es erst einmal versuchen, es besser zu machen.“ Und das habe sie auch weiterhin vor.

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