13. November 2024, 17:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Heute ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ von Frauen vor Einrichtungen wie Beratungsstellen und Abtreibungskliniken verbietet. STYLEBOOK fasst die Rechtslage zusammen.
Seit dem 13. November 2024 sind Proteste gegen Abtreibung in einem Umkreis von 100 Metern untersagt. Des Weiteren werden diese mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. Zudem soll mit der Einführung von Schutzzonen Schwangeren ein sicherer Zugang zu medizinischer und beratender Unterstützung gewährleistet werden.
Übersicht
Was bedeutet „Gehsteigbelästigung“?
Der Begriff Gehsteigbelästigung beschreibt aggressive und aufdringliche Protestaktionen von Abtreibungsgegnern, die gezielt vor Beratungsstellen, Arztpraxen oder Kliniken stattfinden. Also jene Orte in denen Schwangerschaftskonfliktberatung angeboten oder Abtreibungen durchgeführt werden. Häufig versammeln sich Aktivisten mit Plakaten und Transparenten, auf denen Slogans gegen Abtreibungen stehen. Dabei wird oft laut gebetet oder gesungen. Auch kommt es vor, dass Betroffene auf ihrem Weg zur Beratung angesprochen, bedrängt oder mit belastenden Aussagen konfrontiert werden.
Für viele Frauen, die sich in einer ohnehin schwierigen Situation befinden, stellt diese Form des Protests eine enorme psychische Belastung dar. Die neue Regelung stellt sicher, dass Betroffene nicht mit solchen Aktionen in Berührung kommen. Also ungestört die Hilfe und Beratung erhalten, die sie benötigen.
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Schutzzonen gegen Proteste
Vor allem in Städten wie Frankfurt/Main, die in der Vergangenheit erfolglos versucht hatten, solche Demonstrationen vor Beratungsstellen zu untersagen, bringt die neue Regelung eine lang ersehnte Veränderung.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist das Verbot, Schwangeren ungefragt die eigene Meinung zum Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen oder sie unter Druck zu setzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte, dass das Gesetz eine Balance zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz der Schwangeren herstellt. Die strengen Auflagen sollen sicherstellen, dass Frauen ungehinderten Zugang zu Beratung und medizinischer Hilfe haben, ohne durch aggressive Proteste gegen Abtreibung eingeschüchtert zu werden.
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Mehr Selbstbestimmung für Frauen gefordert
Organisationen wie ProFamilia begrüßen das Gesetz als eine wichtige Maßnahme, um Schwangere vor Protesten gegen Abtreibung zu schützen. Dennoch sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Simone Hartmann von ProFamilia Nürnberg betont bei „Nordbayern“, dass eine langfristige Entlastung nur möglich sei, wenn der Schwangerschaftsabbruch komplett aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird. Der geltende Artikel 218 sorge weiterhin für eine gesellschaftliche Stigmatisierung, die Schwangere und medizinisches Fachpersonal unnötig unter Druck setze.
In Regionen wie Bayern sehen Organisationen wie ProFamilia zudem deutliche Defizite im Beratungs- und Betreuungsangebot für ungewollt Schwangere. Lange Wartezeiten und weite Wege zu Praxen erschweren oft den Zugang zu Beratung und medizinischen Angeboten. Ein verbessertes Beratungsnetz und eine stärkere gesellschaftliche Akzeptanz könnten dazu beitragen, dass Frauen in Krisensituationen besser unterstützt werden.