Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Beauty, Fashion und Well-Being
Neues Gesetz

Proteste vor Abtreibungskliniken ab heute in Deutschland strafbar

Proteste gegen Abtreibungen dürfen ab heute nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Kliniken stattfinden
Proteste gegen Abtreibungen dürfen nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Kliniken stattfinden Foto: Getty Images
Rebecca Stringa
Redaktionsleitung bei STYLEBOOK

13. November 2024, 17:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Heute ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ von Frauen vor Einrichtungen wie Beratungsstellen und Abtreibungskliniken verbietet. STYLEBOOK fasst die Rechtslage zusammen.

Artikel teilen

Seit dem 13. November 2024 sind Proteste gegen Abtreibung in einem Umkreis von 100 Metern untersagt. Des Weiteren werden diese mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. Zudem soll mit der Einführung von Schutzzonen Schwangeren ein sicherer Zugang zu medizinischer und beratender Unterstützung gewährleistet werden.

Was bedeutet „Gehsteigbelästigung“?

Der Begriff Gehsteigbelästigung beschreibt aggressive und aufdringliche Protestaktionen von Abtreibungsgegnern, die gezielt vor Beratungsstellen, Arztpraxen oder Kliniken stattfinden. Also jene Orte in denen Schwangerschaftskonfliktberatung angeboten oder Abtreibungen durchgeführt werden. Häufig versammeln sich Aktivisten mit Plakaten und Transparenten, auf denen Slogans gegen Abtreibungen stehen. Dabei wird oft laut gebetet oder gesungen. Auch kommt es vor, dass Betroffene auf ihrem Weg zur Beratung angesprochen, bedrängt oder mit belastenden Aussagen konfrontiert werden.

Für viele Frauen, die sich in einer ohnehin schwierigen Situation befinden, stellt diese Form des Protests eine enorme psychische Belastung dar. Die neue Regelung stellt sicher, dass Betroffene nicht mit solchen Aktionen in Berührung kommen. Also ungestört die Hilfe und Beratung erhalten, die sie benötigen.

Auch interessant: Wie läuft eine Abtreibung ab und welche Methoden gibt es?

Schutzzonen gegen Proteste

Vor allem in Städten wie Frankfurt/Main, die in der Vergangenheit erfolglos versucht hatten, solche Demonstrationen vor Beratungsstellen zu untersagen, bringt die neue Regelung eine lang ersehnte Veränderung.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist das Verbot, Schwangeren ungefragt die eigene Meinung zum Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen oder sie unter Druck zu setzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte, dass das Gesetz eine Balance zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz der Schwangeren herstellt. Die strengen Auflagen sollen sicherstellen, dass Frauen ungehinderten Zugang zu Beratung und medizinischer Hilfe haben, ohne durch aggressive Proteste gegen Abtreibung eingeschüchtert zu werden.

Mehr zum Thema

Mehr Selbstbestimmung für Frauen gefordert

Organisationen wie ProFamilia begrüßen das Gesetz als eine wichtige Maßnahme, um Schwangere vor Protesten gegen Abtreibung zu schützen. Dennoch sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Simone Hartmann von ProFamilia Nürnberg betont bei „Nordbayern“, dass eine langfristige Entlastung nur möglich sei, wenn der Schwangerschaftsabbruch komplett aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird. Der geltende Artikel 218 sorge weiterhin für eine gesellschaftliche Stigmatisierung, die Schwangere und medizinisches Fachpersonal unnötig unter Druck setze.

In Regionen wie Bayern sehen Organisationen wie ProFamilia zudem deutliche Defizite im Beratungs- und Betreuungsangebot für ungewollt Schwangere. Lange Wartezeiten und weite Wege zu Praxen erschweren oft den Zugang zu Beratung und medizinischen Angeboten. Ein verbessertes Beratungsnetz und eine stärkere gesellschaftliche Akzeptanz könnten dazu beitragen, dass Frauen in Krisensituationen besser unterstützt werden.

Themen Female Empowerment Kinderwunsch News
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.