30. September 2020, 8:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Den Pigmenten „Blau 15“ und „Grün 7“ droht das europaweite Verbot in Tätowiermitteln. Farbige Motive könnten dann der Vergangenheit angehören, warnt der Bundesverband Tattoo.
Das Problem: Die Pigmente „Blau 15“ und „Grün 7“ werden zur Mischung einer sehr umfangreichen Palette an Farbtönen benötigt, sind nach Angaben des deutschen Tattooverbands in fast zwei Dritteln aller Tattoo-Farben enthalten und für Tätowierer damit extrem wichtig. Jetzt gibt es allerdings Bestrebungen in Brüssel, die Pigmente europaweit zu verbieten: Die Pigmente „Blau 15“ und „Grün 7“ seien bereits für die Verwendung in Haarfärbemitteln verboten, heißt es vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR).
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Datenlage für die Pigmente „unvollständig“
Ein Beschränkungsvorschlag der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA), der auch die Pigmente „Blau 15“ und „Grün 7“ betrifft, liegt den Angaben zufolge bei der Europäischen Kommission. Dabei gehe es auch um die Einschränkung der Pigmente in Tätowiermitteln. „Jedoch ist die vorhandene Datenlage zu den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften beider Pigmente unvollständig“, sagt BFR-Forscher Michel Giulbudagian. Eine vollständige Risikobewertung ist demnach zurzeit nicht möglich.
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Kein Wasser, keine Wiese mehr
Darauf angesprochen, zeichnet Tattooverband-Sprecher Gorden Lickefett ein düsteres Bild für die Branche: „Es wird keine Motive mit blauem Wasser oder grünen Wiesen mehr geben. Keine farbenfrohen Naturmotive oder abstrakte künstlerische Motive“. Betroffen von einem möglichen Verbot wären allein in Hamburg über 100 Tattoostudios. In Deutschland hat der Körperkult im Jahre 1946 mit einem Studio in der Hansestadt seinen Anfang genommen, wie Lickefett erzählt. Die durch das Verbot veränderte Farbpalette ließe sich möglicherweise nicht mehr so gut verarbeiten, mutmaßt der Betreiber der ältesten Tätowierstube Deutschlands, Sebastian Makowski.
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Pigmente in Tattoos schwer zu ersetzen
Ein Verbot wäre eine Katastrophe für alle Farbtätowierer und deren Kunden, sagte auch Tschiggy Lindner, Inhaberin von „Bubblegum Tattoo“ auf dpa-Anfrage. Mögliche Ersatzstoffe könnten in Anbetracht von Farbbrillanz oder Haltbarkeit keine wirklichen Alternativen darstellen. Ein Verbot der Pigmente „Blau 15“ und „Grün 7“ habe auch drastische Folgen für den Verbraucherschutz, warnt der Bundesverband Tattoo. Nach einer eigenen Untersuchung der Inhaltsstoffe aller handelsüblichen Tattoo-Farben enthielten fast zwei Drittel aller Farben die beiden Pigmente. Unter dem Druck der Nachfrage könnten Hersteller und Tätowierer verzweifelte Wege gehen, befürchtet Lickefett. Demnach könnten Anbieter beispielsweise ihre Produkte als Künstlerfarben umdeklarieren, um sich dadurch dem Verbot zu entziehen. „Dies führt unweigerlich zu einem unkontrollierbaren Zustand für Verbraucher“, so Lickefett.
Mit Material von dpa