12. Juli 2017, 17:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Mit Fashion-Trends zu günstigen Preisen hat sich H&M auf dem Modemarkt unentbehrlich gemacht. Doch so erfreulich das Shoppen für den Kunden sein mag, so hart sind anscheinend die Bedingungen im Hintergrund. Überbelastete Mitarbeiter, Krankheitsfälle – eine aktuelle Reportage bringt Schockierendes ans Licht!
Schlangestehende Käufer werden schnell bedient, herumliegende Wäscheberge ruckzuck aufgeräumt und fehlende Größen sofort aus dem Lager geholt; mit anderen Worten: Die unzähligen Kunden, die täglich beim Textilriesen H&M ein- und ausgehen, können über den Service im Store nicht klagen. Die Mitarbeiter hingegen umso mehr, wie „Die Zeit“ herausgefunden haben will.
Mehrarbeit auf Abruf und extremer Stress
Obwohl bei vielen Angestellten vertraglich festgelegt ist, wöchentlich zehn, 15 oder 20 Stunden zu arbeiten, gehe ihre Arbeitszeit oftmals weit darüber hinaus. Diese Mehrpräsenz werde vom Arbeitgeber dann eingefordert, wenn im Laden Bedarf besteht, und zwar regelmäßig – das behauptet Saskia Stock, Gesamtbetriebsratschefin für H&M-Deutschland. Obwohl beinahe die Hälfte von ihnen einen derartigen Flex-Vertrag hätten, sei in jeder vierten Filiale mindestens ein Mitarbeiter bekannt, der sich mit Hartz IV finanziell über Wasser halten müsse. „Der Stress ist enorm,“ berichtet Stock der Wochenzeitung „Die Zeit“, „und deshalb steigt der Krankenstand.“
Wie schlecht es den Angestellten geht, sollen auch von H&M-beauftragte Umfragen belegen. So hätten dem Satz, „An diesem Arbeitsplatz bleibt man psychisch und emotional gesund“, nur 42 Prozent von ihnen zugestimmt – bei anderen Firmen seien es durchschnittlich 62 Prozent laut dem aktuellen Bericht, der am 13. Juli erscheint.
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Was sagt H&M zu den Vorwürfen?
STYLEBOOK.de hakte bei der Presseabteilung nach, wo man von Mitarbeiterausbeute nichts wissen will. „Bei H&M sind die Menschen unser wichtigstes Gut und der Schlüssel zu unserem Erfolg. Deshalb verpflichten wir uns gesunde, sichere und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.“ Arbeit auf Abruf gebe es nicht. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich in beidseitigem Einverständnis auf eine Abweichung der vertraglich festgelegten Stunden einigen. Die Festlegung eines abweichenden Arbeitsumfangs erfolgt somit durch beidseitige Vereinbarung und nicht allein durch eine entsprechende Aufforderung der Arbeitgeberin.“