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Umtausch bei H&M, Zara & Co.

Was muss ich beim Kleidung zurückgeben beachten?

Wenn Sie Kleidung geschenkt bekommen und diese nicht passt, hilft nur zurückbringen
Wenn Sie Kleidung geschenkt bekommen und diese nicht passt, hilft nur zurückbringen Foto: Getty Images
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STYLEBOOK Redaktion

29. Dezember 2023, 15:26 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer kennt das nicht? Die Geschenke sind ausgepackt, das ein oder andere hübsche Kleidungsstück war auch dabei. Leider kann es bei Geschenktem schnell passieren, dass etwas nicht passt, oder schlicht und einfach nicht dem persönlichen Geschmack entspricht. Nun heißt es: Schnell Umtauschen! Doch welche Regeln muss man beim Kleidung zurückgeben beachten? STYLEBOOK klärt die wichtigsten Fragen rund um das Geld-zurück-Prozedere.

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Generell gilt: Die Rückgabe- und Umtauschbedingungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt (§433, 437 des BGB). Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch gibt, im Geschäft gekaufte Klamotten umzutauschen. Allerdings bietet das deutsche Vertragsrecht für Mängel und anderweitige Abweichungen Ausnahmen. So gelten für die Rückgabe von Unterwäsche oder Hygieneprodukten andere Regeln als für den Umtausch von Pullovern, Röcken und Co.

Wie funktionieren Umtausch- und Rückgabefristen?

Auch wenn man die Rückgabe nicht begründen muss – wenn es um einen modischen Fehlkauf geht, ist man auf die Kulanz des Händlers bzw. des Verkäufers angewiesen. In der Regel führt dies aber selten zu Problemen, ein Rückgabe- und Widerrufsrecht wird bei den meisten Einzelhändlern und den großen Ketten wie H&M, Zara & Co.­ schon beim Kauf angeboten und ist dann auch für den Händler rechtlich bindend. Allerdings wird meist auf Fristen von 14 Tagen, vier Wochen oder einem Jahr hingewiesen und dann auch nur unter Vorlage des Kassenbons. Wichtig: Der Händler stimmt einem Umtausch eher zu, wenn das Teil ungetragen ist und das Original-Etikett nicht entfernt wurde. 

Kann ich auch reduzierte oder bereits getragene Kleidung zurückgeben?

Möchte man reduzierte Kleidung zurückgeben, gibt es keinen Unterschied zu Kleidung, die man zum Vollpreis gekauft hat. Ob der Händler reduzierte Ware umtauscht oder nicht, ist eine freiwillige Leistung. Deshalb ist der Hinweis „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“ sein gutes Recht. Schuhe kaufen und tagelang tragen, um dann zu merken, dass sie nicht bequem sind und zurückgegeben werden sollen? Funktioniert auch nicht! Wer also die neuen Treter testen will, der sollte das nur in den eigenen vier Wänden tun. Ist etwa durch Gebrauchsspuren ersichtlich, dass das Kleidungsstück bereits getragen wurde, kann der Händler es von der Rückgabe ausschließen.

Was passiert, wenn ich Mängel erst später feststelle und kann ich auf Bargeld bestehen?

Wenn das Kleidungsstück oder Accessoire beschädigt oder mangelhaft ist oder aber von der Werbung abweichend ausfallen sollte, dann hat der Kunde einen gesetzlich gewährleisteten Anspruch auf Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises. Da der Umtausch ohnehin eine Kulanzleistung ist, behalten sich vor allem kleinere Unternehmen oft vor, Waren nur gegen ein anderes Produkt oder einen Warengutschein umzutauschen, anstatt Bargeld zu erstatten.

Muss ich immer einen Kassenbon vorlegen?

Generell ist es ratsam, alle Kassenbons aufzubewahren, wenn man Kleidung zurückgeben möchte. Sollte der betroffene Beleg nicht mehr existieren, muss nachgewiesen werden, wann und wo das Produkt gekauft wurde. Streng genommen reicht dazu ein Zeuge, der beim Kauf dabei war. Besser ist es, größere Anschaffungen immer mit der Karte bezahlen – Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung sind genauso viel wert wie ein Kassenbon.

Wie sieht das Rückgaberecht bei Unterwäsche aus?

Gerade für den Partner kann neue Unterwäsche ein schönes Geschenk sein. Wenn es um das Rückgaberecht geht, befindet man sich hier in einer Grauzone. Auf der einen Seite, gilt das allgemeine Widerrufsrecht. Auf der anderen kann es sein, dass ebensolche Produkte aus Hygienegründen von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Das muss dann allerdings ausdrücklich kenntlich gemacht werden. In manchen Fällen kann Unterwäsche gegen andere Ware umgetauscht werden. Für diesen Fall sollten Sie allerdings auf keinen Fall die Wäscheschutzfolie entfernen.

Gänzlich erlischt das Widerrufsrecht bei Kosmetikprodukten wie Lippenstift, Mascara oder Deorollern, aber auch bei Erotik-Spielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Wenn der Kunde hier die Hygiene-Versiegelung bricht, indem er zum Beispiel die Packung öffnet, kann er das Produkt nicht mehr zurückgeben.

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Im europäischen Ausland gekauft, hier Kleidung zurückgeben?

Wer im Winterurlaub noch shoppen war, hat sich bestimmt das ein oder andere Mal gefragt, ob man die gekaufte Kleidungsstücke auch noch zurückgeben kann, wenn man wieder in Deutschland ist. Was nämlich, wenn man erst zu Hause Mängel entdeckt? Kann man die Kleidung dann immer noch zurückgeben? Wer hofft, dass für den Urlaubseinkauf die heimischen Rückgabemodalitäten gelten, der wird nicht nur bei H&M mit Blick auf die AGBs enttäuscht. So liest man auf der Zara-Homepage, dass nur Ware „der gleichen Region, in dem/der Sie den Kauf getätigt haben, die über die Abteilung verfügt, zu welcher der Artikel gehört“ umgetauscht werden kann. Auch die Modekette Mango formuliert das deutlich. „Mango akzeptiert gegen Vorlage des Kassenbons den Umtausch und die Rückerstattung des Kaufpreises von nicht getragenen und nicht gewaschenen Kleidungsstücken … die sich in dem Land befinden, in dem die Kleidungsstücke erworben wurden.“

Auf STYLEBOOK-Nachfrage verwies man bei H&M auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Führte aber aus, dass „Kunden 28 Tage Umtauschrecht haben … aber Artikel grundsätzlich nur in dem Land zurückgegeben werden können, wo sie auch geshoppt wurden.“

Immerhin: Als Unternehmen mit einem Filialnetz in vielen europäischen Ländern erklärte Bijou Brigitte gegenüber STYLEBOOK. „Bei Vorlage des Kassenbons oder Buchungsbelegs und sobald der Artikel dem Bijou Brigitte-Sortiment zugeordnet werden kann, tauschen wir gerne um. Dies betrifft natürlich auch den Umtausch von Artikeln, die auf einer Urlaubsreise erworben wurde.“

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