18. Juni 2024, 7:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Online-Shooping ist für die meisten zum Standard geworden. Immer mehr Kunden kaufen Kleidung, Accessoires, Beauty-Produkte etc. im Internet. Es ist deutlich bequemer und man hat tatsächlich eine größere Auswahl. Doch nicht alles passt auf Anhieb. Man kann Kleidung problemlos zurückschicken, allerdings sollte man einige Tipps und Tricks kennen.
Übersicht
Wenige Klicks und der Einkauf ist schnell erledigt. Online-Shopping ist mittlerweile extrem beliebt und immer mehr Mode-Marken bieten einen umfangreichen Store im Internet an. Kunden können ganz entspannt ihre Lieblingsprodukte ansehen und in den Warenkorb legen. Doch ein Problem gibt es dennoch. Nicht alle gekauften Sachen passen, sodass man immer mehrere Produkte beziehungsweise Größen bestellt. Deshalb müssen viele die geshoppte Kleidung zurückschicken, weil in den seltensten Fällen alle Artikel gefallen. Allerdings gibt es auch bei Rückversendungen Limits, Rechte usw. STYLEBOOK hat deshalb bei einem Experten nachgefragt, worauf Kunden achten müssen.
Kleidung zurückschicken – so ist das mit dem Umtausch- und Rückgaberecht
Der Kunde ist bekanntermaßen König. Aber gilt diese Formel auch, wenn es um das Rückgaberecht geht? Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch erklärt gegenüber STYLEBOOK, dass im Onlinehandel „Kunden grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Lieferung haben. Viele Händler weiten dieses sogar auf 30 Tage aus.“ Daneben stellt er klar: „Man darf die Kleidung auch immer anprobieren.“ Wobei hier deutlich zwischen Anprobieren (wie im Geschäft) oder dem wirklichen Tragen zu unterscheiden sei.
Das Widerrufsrecht hat in beiden Fällen Bestand – allerdings mit einer Einschränkung. „Wenn das Outfit getragen wird, muss der Käufer einen sogenannten Wertersatz leisten, und zwar für Reinigungskosten und den Minderwert, weil die Ware nur noch als Retoure veräußert werden kann“, sagt Dr. Föhlisch, der unter anderem Themen zu Rechtslage rund um E-Commerce, Shopping-Recht und Online-Sicherheit bearbeitet. In diesem Falle könne eine bestimmte Summe vom rückerstatteten Kaufpreis abgezogen werden.
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Was passiert, wenn ich das Teil einmal getragen habe?
Es ist nicht empfehlenswert ein stylisches Outfit zu bestellen, es einmal zu tragen und direkt wieder zurückzuschicken. Denn: Ist die Reinigung teurer als der Wiederverkaufswert, kann der Abschlag auch Hundertprozent betragen, so der Experte. Die Beweislast, dass die Ware benutzt wurde und dass deshalb ein Abschlag in einer bestimmten Höhe fällig wird, trage allein der Verkäufer, erklärt Föhlisch. Da dies sehr aufwändig sei, führen Händler aus wirtschaftlichen Gründen diesen Beweis meist nicht. Sie verkaufen die Ware einfach mit Abschlägen oder entsorgen sie gleich komplett.
„In der Artikelbeschreibung muss der Händler deutlich machen, um welche Art der Ware es sich handelt – der Zustand ist eine wesentliche Eigenschaft und nicht jeder möchte eine Hose kaufen, die schon einmal gereinigt wurde“, stellt der Rechtsexperte klar. Wenn also kein Hinweis – Retourenware, zweite Wahl, gebraucht – sichtbar ist, kann der Kunde davon ausgehen, dass es sich bei seiner Bestellung wirklich um fabrikneue Ware handelt.
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Ganz wichtig: Vorab Retoure-Konditionen checken
Teilweise gelten bei den Online-Shops in der kaufstarken Weihnachtszeit besondere Konditionen. So „können Artikel, die für eine Rücksendung berechtigt sind und zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember versendet werden, bis zum 31. Januar des Folgejahres zurückgegeben werden“, erklärt der Online-Shopping-Gigant „Amazon“ auf seiner Website. Artikel, die nach dem 31. Dezember zugestellt werden, könnten gemäß der Rückgabegarantie „innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware retourniert werden“. Generell empfiehlt es sich demnach immer, sich bei Online-Bestellungen vorab im entsprechenden Shop über die jeweiligen Retouren-Richtlinien schlau zu machen.