1. August 2022, 6:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Hose, Pulli, Spitzen-BH und ein schicker Bikini für den Sommerurlaub: Mit wenigen Klicks wandert die Ware in den virtuellen Einkaufskorb, ehe sie nach Hause geliefert wird. Aber auch bei Online-Bestellungen existiert ein Widerrufsrecht. Wie genau das aussieht, fasst STYLEBOOK für Sie zusammen.
Wenn Kunden Waren online bestellen, haben sie ein Widerrufsrecht. Das besteht auch nach einer Anprobe weiter, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Sogar wenn Kunden Unterwäsche oder Bademode anprobieren, erlischt dieses Recht nicht.
Übersicht
Was Käufer und Verkäufer beim Umtausch erwarten können
Verkäufer können also nicht aus hygienischen Gründen eine Rückgabe von online bestellter Unterwäsche oder Bademode einfach ablehnen. Denn auch im Laden können Kundinnen und Kunden solche Waren in die Umkleide mitnehmen und probehalber anziehen.
Kunden und Kundinnen sollten extra angebrachte Wäscheschutzfolien aber nicht entfernen, rät die Verbraucherzentrale. Und der Verkäufer kann erwarten, dass Kunden die Ware vorsichtig behandeln und keine Gebrauchsspuren verursachen.
Wenn das Recht an Grenzen stößt
Sollte sich der Verkäufer weigern, den Widerruf zu akzeptieren, empfehlen die Verbraucherschützer, nochmals schriftlich zu widerrufen und dabei auf die geltende Rechtslage hinzuweisen.
Bei einigen Ausnahmen zählt das Hygiene-Argument jedoch schon. Etwa bei Kosmetikprodukten wie Lippenstift, Mascara oder Deorollern, aber auch bei Erotik-Spielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Wenn ein Kunde hier die Hygiene-Versiegelung bricht – etwa die Packung öffnet – erlischt das Widerrufsrecht.
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Kleidung zurückschicken – so ist das mit dem Umtausch- und Rückgaberecht
Der Kunde ist bekanntermaßen König. Aber gilt diese Formel auch, wenn es um das Rückgaberecht geht? Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch erklärt gegenüber STYLEBOOK, dass im Onlinehandel „Kunden grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Lieferung haben. Viele Händler weiten dieses sogar auf 30 Tage aus.“ Daneben stellt er klar: „Man darf die Kleidung auch immer anprobieren.“ Wobei hier deutlich zwischen Anprobieren (wie im Geschäft) oder dem wirklichen Tragen zu unterscheiden sei.
Das Widerrufsrecht hat in beiden Fällen Bestand – allerdings mit einer Einschränkung. „Wenn das Outfit getragen wird, muss der Käufer einen sogenannten Wertersatz leisten, und zwar für Reinigungskosten und den Minderwert, weil die Ware nur noch als Retoure veräußert werden kann“, sagt Dr. Föhlisch, der unter anderem Themen zu Rechtslage rund um E-Commerce, Shopping-Recht und Online-Sicherheit bearbeitet. In diesem Falle könne eine bestimmte Summe vom rückerstatteten Kaufpreis abgezogen werden.
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Quelle
– mit Material der dpa