6. März 2024, 14:19 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Bucht man einen Friseurtermin, dann meist mit großer Vorfreude. Endlich eine Typveränderung! Endlich wieder glänzendes und sprunghaftes Haar! Doch leider kommt es nicht selten vor, dass man den euphorisch gebuchten Termin dann frustriert verlässt. Denn: Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Doch wie beschwert man sich richtig beim Friseur? Worauf hat man Anspruch? Das lesen Sie bei STYLEBOOK.
Fast jeder wird es kennen: Man freut sich wochenlang auf einen Termin beim Friseur und verlässt dann den Laden dann doch deprimiert. Trotz eines Ergebnisses, dass weiter nicht von dem gewünschten Look entfernt sein könnte, strahlt man die Friseurin im Spiegel an: „Sehr schön, vielen Dank“. Statt sich zu beschweren, verlässt man den Friseursalon unzufrieden und mit einer Frisur, die man sich nie gewünscht hatte. Sich direkt beim Friseur zu beschweren, fällt auch einfach schwer!
Zu Hause wird es oftmals noch schlimmer: Dann sieht man sich das Ergebnis noch einmal detaillierter an, findet Stellen, die nicht passen, vielleicht sogar verschnitten sind oder merkt, dass die Haarfarbe dem Wunsch nicht einmal nahekommt. Oftmals zweifeln Kundinnen dann selbst und stellen sich Fragen wie: Vielleicht habe ich den Wunsch falsch kommuniziert? Vielleicht geht das mit meinen Haaren einfach nicht!
Doch tatsächlich ist die Friseurin in dem Fall eine Dienstleisterin, die den Kunden, die in dem Falle Laien sind, konkret sagen muss, was möglich ist und was nicht. Im besten Fall vergewissert sie sich auch noch einmal nach, ob der Haarschnitt oder die Farbe nun so erfolgen soll. Und wenn es dennoch daneben geht, darf man sich auch beim Friseur beschweren. Die sind überwiegend auch bereit, ihre Fehler und den Wunsch zu korrigieren, damit Kundinnen ihrem Wunschergebnis näher kommen. Dann ist nur noch zu entscheiden, ob es ein Fehler ist, der wieder rückgängig zu machen ist, oder eher nicht.
Beschweren beim Friseur – wenn die Farbe nicht passt
Merkt man im heimischen Licht erst, dass die Haarfarbe dem gewünschten Ergebnis nicht mal nahe kommt, sollte man sich kurzfristig mit dem Friseur in Verbindung setzen und um eine Korrektur, selbstverständlich kostenlos, bitten.
Um später auch darlegen zu können, dass der ursprüngliche Wunsch der Haarfarbe ein ganz anderer war, hilft es immer, dem Friseur oder der Friseurin im Vorfeld des Termins ein Foto des gewünschten Ergebnisses zu zeigen. Ist diese Umsetzung nicht realistisch, wird der Dienstleister euch das sagen und man kann gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für die eigene Haarstruktur oder Ausgangsfarbe passt.
Sagt man jedoch, man hätte gerne Strähnen in blond, diese werden aber orange, ohne dass der Fachmann Sie darüber informiert hat, kann man um eine Nachbesserung bitten. Und die wird in der Regel anstandslos vom Friseursalon erfolgen.
„Jeder muss die Grenze für sich selbst ziehen, was ist wirklich eine Reklamation und was ist keine Reklamation“, erklärt uns Hair-Stylist Stefan Scholz. „Wenn der Kundin nach zwei Wochen einfällt, sie möchte viel blonder sein, das war aber gar nicht abgesprochen, dann ist das keine Reklamation und muss meiner Meinung nach auch nicht kostenlos erfolgen. Zeit ist Geld und das hat dann nichts mehr mit Kulanz zu tun. Wenn es aber ein schwerwiegender technischer Fehler ist, zum Beispiel etwas ist ausgelaufen, etwas ist grün geworden oder rot, dann ist es natürlich eine Reklamation. Wenn man als Friseur einen offensichtlichen Fehler sieht, sollte man kritisch und fair sein und den Fehler eingestehen. Und das dann auch kostenlos reparieren, damit die Kundin wirklich happy ist“.
Wenn Haare abbrechen oder abbrennen
Eine misslungene Haarfarbe lässt sich in aller Regel also schnell korrigieren. Was sich aber nicht so einfach wiederherstellen lässt, sind abgebrochene Haare.
Aktuell geht auf TikTok ein Video einer verärgerten Friseurbesucherin umher. Sie beschwerte sich über einen Salon, den sie namentlich erwähnte und beschuldigte diesen ihre Haare ruiniert zu haben. Auch die Inhaberin des Salons meldete sich zu Wort und versicherte, vorher noch nie davon gehört zu haben. Nun hat ihr Salon einen schlechten Ruf und die Besucherin immer noch kaputte Haare – wem wurde da geholfen?
Zuallererst wäre es also besser, direkten Kontakt zu der Friseurin oder dem Friseur aufzunehmen, falls dieser es nicht selbst bereits beim Termin bemerkt. Man sollte sofort sagen, was einen stört, was man sich gewünscht hat und vor allem was fehlt: „Ich fände es cool, wenn eine Kundin auf mich zukommt und sagt ‚Hey, darf ich dir etwas sagen, was mit deiner Arbeit zu tun hat, es ist mir zu goldig, können wir das reparieren?‘, dann finde ich das sehr respektvoll und schön“, erklärt uns Hair-Stylist Stefan Scholz.
Die meisten Dienstleiter, so auch Friseure, werden ihren Fehler gerne umgehend beheben, denn glückliche Kundinnen liegen auch in ihrem Interesse. Daher empfiehlt es sich, offen zu kommunizieren und mit dem Friseur das Gespräch zu suchen und dann gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Kunde und Friseur sollten einen gemeinsamen Weg finden
„Es gibt viele Kunden, die direkt lospoltern und nicht freundlich bleiben dabei. Man sollte immer davon ausgehen, dass kein Dienstleister etwas extra macht. Ich habe auch schon oft hören müssen, dass ich geschludert hätte, dass ich unprofessionell sei und so weiter. Damit kommt man bei mir aber gar nicht weiter, mit solchen Menschen will ich nichts zu tun haben. Ich bleibe fachlich und frage, ‚Was kann ich tun, damit du happy bist?’“, erzählt uns Hair-Stylist Stefan Scholz.
Sind die Haare abgebrannt oder wurden sie deutlich verschnitten, werden die meisten Friseursalons eine Haarverlängerung anbieten. Falls der Salon sich jedoch weigern sollte und / oder die Schuld nicht auf sich nehmen möchte, kann man natürlich auch rechtlich dagegen vorgehen. Das sollte aber erst der letzte Schritt sein.
Hair-Stylist Stefan Scholz sagt aber auch: „Es darf auch nicht sein, dass ein Kunde eingeschüchtert ist vor einem Dienstleister und aus Angst oder Bedenken den Dienstleister nicht anschreibt oder anspricht. Das darf nicht sein. Ich sage daher auch immer, wenn etwas ist, melde dich bitte bei mir, denn nur so kann ich etwas korrigieren. Für vieles gibt es leichte Lösungen.“
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Beim Friseur beschweren – wie sieht die rechtliche Lage aus?
Was also, wenn der Friseur weniger empathisch reagiert und seinen Fehler sogar noch abstreitet. Wie sieht die Situation rechtlich aus?
Rechtsanwaltskanzlei Haufe sagt: Wie bei anderen Dienstleistungen gilt auch bei der Frisur: Entspricht das Ergebnis nicht den vereinbarten Leistungen, muss der Kunde dem Friseur ermöglichen, die Frisur nachzubessern – und das möglichst zeitnah. Aber auch Schadensersatz ist möglich: „Ist die Frisur aber dermaßen verpfuscht, dass eine Nachbesserung nicht mehr möglich ist oder ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, so sind Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht ausgeschlossen“. Denn nicht selten landen solche Gerichte sogar vor Gericht. Laut Haufe sollte die Reklamation aber allerspätestens am Folgetag erfolgen, damit der rechtliche Anspruch noch gelten gemacht werden kann.