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Haare, Brauen, Wimpern

Friseure öffnen wieder – was jetzt erlaubt ist, was nicht!

Frau auf dem Friseurstuhl
Beratung ja, Zeitschriften nein – Friseure wie Kunden müssen sich umstellen Foto: Getty Images
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STYLEBOOK Redaktion

28. April 2020, 10:02 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Ab dem 4. Mai dürfen die Friseursalons in Deutschland wieder ihre Türen öffnen, aber trotz gelockerter Corona-Maßnahmen gelten nach wie vor strenge Sicherheitsauflagen, und das gerade beim kontaktintensiven Friseurhandwerk.

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Für viele, die unter ihrer schlecht sitzenden und womöglich in den letzten Wochen selbst geschnittenen Frisur leiden, wird der Einsatz durch einen Profi eine echte Erleichterung bringen. Aber wie geht es eigentlich den Friseuren selbst mit der bevorstehenden Lockerung? STYLEBOOK hat bei Dennis Creuzberg nachgefragt. Der Berliner Friseur steht der bevorstehenden Öffnung mit positiven Gefühlen gegenüber: „Ich freue mich, wieder arbeiten zu dürfen, auch wenn ich vor der ganzen Situation viel Respekt habe.“ In die Freude mischt sich allerdings auch Bedenken um die Sicherheit, denn die Hygiene-Vorgaben sind hart – für alle. Hier kommen die Fakten:

Termin muss vorab vereinbart werden

Einen spontanen Besuch beim Friseur wird es erst einmal nicht mehr geben, ein Termin muss immer vorab vereinbart werden, zudem werden Wartezonen abgeschafft. Allerdings kann ein Kunde den Salon unter Umständen betreten, um einen Termin zu vereinbaren.

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Haare schneiden bei eingeschränktem Service

Dass jetzt vieles Gewohnte wegfällt, daran müssen sich Kunden wie Friseure erst einmal gewöhnen, Arbeiten mit Maske und Handschuhen ist lästig, aber unerlässlich. Creuzberg: „Keine Jacke abnehmen, keine Getränke anbieten und auch keine Zeitschriften, das sind jetzt die Vorschriften.“ Wobei er das mit den Getränken nicht nachvollziehen könne, denn der Service würde auch mit Handschuhen ausgeführt werden und Essen und Getränke „to Go“ seien ja in der Stadt auch erlaubt.

Strenge Hygieneregeln auch für die Kunden

Alle Kunden, die einen Salon betreten, müssen sich die Hände desinfizieren und/oder waschen. Daneben gilt ab jetzt für Angestellte wie für Kunden die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wer offensichtlich grippeähnliche Symptome zeigt, muss draußen bleiben und sich beim Gesundheitsamt melden. „Die Temperatur bei jedem einzelnen Kunden müssen wir zum Glück aber noch nicht messen“, so Creuzberg.

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Eigentlich gilt auch im Friseurgeschäft der Mindestabstand von 1,50 Metern –  sowohl zwischen den einzelnen Kunden als auch zwischen Kunde und Friseur. Letzteres geht naturgemäß nur bedingt, das Tragen der Schutzmaske soll daher das Übertragungsrisiko minimieren.

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Trockenhaarschnitt nicht erlaubt, Kopfmassage geht aber

Das Coronavirus kann wohl auch im Haar anhaften, wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG) auf ihrer Homepage schreibt. Damit die Viren nicht durch Friseure weitergegeben werden können, müssen sie deaktiviert werden. Das geht nach Aussage der BWG mit Haarshampoo und Haarwäsche. Die Konsequenz: Bei jedem Kunden müssen vorab die Haare gewaschen werden, ein Trockenschnitt ist nicht mehr erlaubt. Zu groß ist auch hier das Übertragungsrisiko. Was aber wieder geht ist die Kopfmassage bei der Haarwäsche, auch das allerdings nur mit Handschuhen und Maske.

Friseurstuhl
Bald ist Schluss mit rausgewachsenen Schnitten und unschönen Ansätzen – Brauen und Wimpern müssen allerdings weiter selbst behandelt werden Foto: Getty Images

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Bart trimmen, Augenbrauen und Wimpern färben – alles verboten!

 Friseur Creuzberg erklärt: „Diese Behandlungen dürfen wir aktuell nicht anbieten. So nahe ans Gesicht sollen wir nicht kommen, auch nicht mit Schutz-Maske. Wobei bei solch einer Behandlung schon ein Gesichtsschutz aus Plastik helfen würde.“ Über eine Ausnahme der Regelung wundert sich der Szene-Friseur allerdings: „Pony-Schneiden passiert in der Regel genauso nah am Gesicht, das wurde bislang aber nicht mit auf die „No-Go-Liste“ gesetzt.“

Sind Hochsteck-Frisuren und außergewöhnliche Stylings erlaubt?

Was die Ästhetik einer Frisur angeht, werden keine Einschränkungen erhoben. Das heißt in der Praxis: Wer möchte, kann sich eine Hochsteck-Frisur machen lassen, bei Dauer und Aufwand gibt es bislang keine Einschränkungen. Das gelte zum Beispiel auch für Hochzeitsfrisuren. „Für außergewöhnliche Frisuren braucht es in der Regel keine außergewöhnlichen Arbeitsgänge, nur einen außergewöhnlichen kreativen Kopf und eine gute Hand. Da dies nicht eingeschränkt wird, sondern genau in dieser Zeit wieder mehr gefordert wird, sind alle Stylings möglich. Ich glaube, gerade jetzt werden sich gute Friseure mit gutem Wissen und Können wieder mehr hervorheben können, jetzt sind erstmal mediale Filter die Vergangenheit und wahres Talent ist gefragt“, erklärt Creuzberg im Gespräch mit STYLEBOOK.

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Haare färben ist erlaubt, selber föhnen nicht

Ansätze und Haupt-Haare dürfen wieder gefärbt werden, und zwar in jedem Farbton, den sich die Kundin oder der Kunde wünscht. Beim Föhnen werden allerdings gesetzliche Schranken gesetzt. Creuzberg: „Sich selbst die Haare zu föhnen ist aktuell nicht erlaubt, Kunden sollten möglichst nichts anfassen, was dann wieder desinfiziert werden muss.“

Themen Frisuren
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