24. Juli 2020, 19:34 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Jahrelang gearbeitet und am Ende bleibt nur eine kleine Rente – das ist für viele Menschen die Realität. Mit der Grundrente sollen langjährig Versicherte nun von 2021 an einen Aufschlag auf ihre Minirenten bekommen. Ein Experte erklärt, wer Anrecht darauf hat und wie die Grundrente berechnet wird.
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Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft und soll Menschen unterstützen, deren gesetzliche Rente nicht zum Leben ausreicht. „Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente ausgezahlt“, erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei werde die Höhe individuell bestimmt.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Grundrente?
Von der Heide: „Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet aber in einem sogenannten Übergangsbereich bereits dann, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind.“ Grundrentenzeiten sind zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs– und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.
Nicht mitgezählt werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, freiwillige Beiträge oder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung – eines sogenannten Minijobs – ohne eigene Beitragszahlung. Übrigens: Ob Sie einen Anspruch auf die Grundrente haben, wird automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
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Wie wird die Grundrente berechnet?
„Der Zuschlag wird individuell berechnet. Kurz gesagt werden die Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die Rente errechnet wird. Berechnet wird die Grundrente aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind zum Beispiel im Jahr 2020 monatlich rund 1000 Euro brutto. Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt.“, erklärt von der Heide.
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Auch darf der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes sind im Jahr 2020 zum Beispiel rund 2700 Euro brutto im Monat. Liegt das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens darüber, kann die Grundrente nicht gezahlt werden.
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Wann wird die Grundrente ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide für Rentnerinnen und Rentner, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Alle anderen bekommen ihre Bescheide nach und nach bis Ende 2022. „Schneller geht es leider nicht, da die Einführung der Grundrente mit einem ganz erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Selbstverständlich werden die Grundrentenzuschläge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, in allen Fällen nachgezahlt“, weiß der Experte.
Mit Material von dpa