25. März 2020, 19:44 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Hat man sich vor einigen Wochen noch auf den „schönsten Tag im Leben“ gefreut, plagt viele Brautpaare jetzt die Sorge, ob überhaupt noch geheiratet werden darf. Und was passiert, wenn die große Feier abgesagt werden muss? STYLEBOOK hat sich bei Experten nach der aktuellen Lage erkundigt und nachgefragt, wer jetzt für die Kosten aufkommt.
„Im Moment finden Trauungen noch statt“, weiß Anja Bechmann, Pressesprecherin der Stadt Weißenfels. Aber auch hier muss je nach Bundesland mit Einschränkungen gerechnet werden. So darf bei der Trauung in einigen Ländern die engste Familie – Eltern, Kinder und Trauzeugen – anwesend sein, in anderen hingegen nur das Brautpaar selbst, dank einer neuen Regelung liegt das jetzt im Ermessen der Standesbeamten. Obwohl weiterhin neue Termine für standesamtliche Trauungen vergeben werden, nehmen mittlerweile viele Brautpaare Abstand und verschieben ihr Jawort auf einen späteren Zeitpunkt. Es gilt: Wer seine Hochzeit bereits angemeldet und für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bereits bezahlt hat, der kann seinen Termin ohne erneute Gebühren auch über die bisher geltenden sechs Monate hinaus nach hinten verschieben.
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Dürfen Hochzeitsfeiern noch stattfinden?
Bis zum 22. März war es in einigen Bundesländern noch möglich, mit einer begrenzten Anzahl an Gästen zu feiern. Die erlaubte maximale Gästeanzahl unterscheid sich jedoch von Stadt zu Stadt und je nachdem, ob die Feier draußen oder drinnen geplant war. Beginnend ab dem 23. März 2020 und für mindestens zwei Wochen sind jedoch alle Menschenansammlungen verboten. „Derzeit gilt bundesweit: Feiern sind nicht erlaubt. Wie es nach Ablauf der 14-tägigen Frist sein wird, wissen wir aktuell noch nicht“, erklärt Svenja Schirk, Pressesprecherin des Bundes deutscher Hochzeitsplaner.
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Wer trägt die Kosten für Caterer, Hochzeitsplaner und Co.?
Diese Frage hängt stark von den jeweiligen Dienstleistern und deren Verträgen ab. „Es gibt keine generalgültige Klausel und die Verträge müssen individuell geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Stein. Handelt es sich um einen Werkvertrag wie beispielsweise bei Friseuren oder Visagisten, bei denen das Ergebnis zählt, kann der Vertrag meist relativ einfach gekündigt werden. Bei Dienstleistungsverträgen gestaltet sich das schon schwieriger, weil hier der Vertrag für die Durchführung einer bestimmten Handlung zu einem definierten Zeitraum – beispielsweise der Einsatz eines DJ – geschlossen wird. Hier gilt: Der Vertrag kann nur durch besondere Gründe aufgehoben werden, ob die Corona-Pandemie dazuzählt, ist noch unklar. Weiterhin ist die Frage zentral, ob die Hochzeitsfeier wegen eines Verbots storniert wird oder ob das Brautpaar selbst die Feier aus Vorsicht absagt. Verträge sind zuächst einmal zuhalten, und es sei auch noch unklar, ob die Corona-Pandemie zu höherer Gewalt zählt, so Anwalt Stein. Allerdings bieten jetzt viele Unternehmen Gutscheine und Rabatte an. „Kommunikation ist gerade unheimlich wichtig! Brautpaare sollten sich unbedingt mit ihren Dienstleistern austauschen und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden“, weiß Svenja Schirk.
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Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, so greifen die AGBs der Caterer und Hochzeitsplaner. „Ist hier nichts festgesetzt, gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes, in dem der Planer ansässig ist, bzw. seinen Gerichtsstand hat“, erklärt Schirk. Viele Dienstleister kommen den Brautpaaren in dieser schwierigen Situation jedoch entgegen und versuchen, mit Kulanz faire Lösungen zu finden. Nima Naghshejahan, Inhaber von Bleibtreu Catering: „Wer jetzt seine Hochzeitsfeier absagt, dem bieten wir dieselben Konditionen zu einem späteren Zeitpunkt an.“ Auch Stornogebühren werden bei den meisten Anbietern nicht erhoben, insofern das Event nicht unmittelbar stattgefunden hätte.
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Was raten Hochzeitsplaner?
Generell rät Svenja Schirk als Hochzeitsplanerin all ihren Paaren, die von März bis Juli 2020 feiern wollen, die Hochzeiten zu verschieben. „Noch können wir gut reagieren, alles geordnet um planen. Ob z.B. der Juli wirklich noch betroffen ist oder vielleicht sogar das gesamte Jahr 2020, können wir natürlich nicht voraussagen. Wir sehen aber, dass die Ungewissheit für Brautpaare sehr kräftezehrend ist und ihnen all die Freude auf ihren Hochzeitstag raubt. Deshalb bedeuten eine Verschiebung und die damit gewonnene Klarheit oftmals eine große Erleichterung.“