7. Juni 2020, 5:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Riester-Rente ist nicht ganz ohne – wer profitieren will, muss sehr alt werden oder extrem gut rechnen können, meinen Kritiker. Die drei größten Tücken im Überblick.
Die 2002 aus der Taufe gehobene Riester-Rente dient der privaten Altersvorsorge. Sie soll die Lücke füllen, die durch die damals beschlossene Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent entsteht. Inzwischen gibt es mehr als 16 Millionen Riester-Verträge. Die Idee dahinter: Arbeitnehmer stecken einen Teil ihres Geldes in Sparverträge oder ähnliches. Der Staat bezuschusst das Investment, die Leistungen werden als lebenslange Rente ausbezahlt. Der Haken: Die Verträge haben Tücken, auch vor dem Start der Auszahlungsphase. Im Wesentlichen sind das die drei Bereiche Bürokratie, Vertragsklauseln und Rendite.
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Riester-Rente und Bürokratie
Die Kritik von Katharina Henrich, Redakteurin der Zeitschrift „Finanztest“, an Riester ist fundamental: „Das versteht kaum jemand. Es ist ein Bürokratiemonster“, so die Fachfrau für Altersvorsorge. Ihr missfällt insbesondere, dass Sparer kurz vor Beginn der Auszahlung ihres Kapitals meist auf fremde Hilfe angewiesen sind, um die passende Auszahlvariante herauszufinden.
Diese sollte grundsätzlich zu den persönlichen Lebensumständen passen. Allerdings spielt die Steuer eine große Rolle – und das ist für Verbraucher im Fall der Riester-Rente wegen einer Vielzahl zu beachtender Faktoren ein schwierig zu überschauendes Terrain. „Ich brauche einen Steuerberater, um die Optionen zu überblicken und die günstigste zu finden“, kritisiert Henrich.
Weil das Zeit braucht, sollten Verbraucher möglichst früh bei ihrem Anbieter ein Angebot für die Auszahlung der Rentenraten anfordern. Denn die Verträge sehen in der Regel den Wechsel zu einem Versicherer vor, der nach dem 85. Lebensjahr die Leibrente leistet.
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Meistens arbeiten Versicherer und Riester-Anbieter zusammen. Wollen Kunden eine andere Versicherung, müssten sie spätestens fünf Jahre Jahr vor Auszahlung ihres Guthabens dorthin wechseln. Ansonsten würden sie nicht mehr aufgenommen werden.
Riester Rente und Vertragsklauseln
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, auf zusätzliche Abschluss- und Vermittlungskosten zu achten. Diese verlangen einige Anbieter beim Übergang in die Rente. Hinweise auf solche Entgelte finden sich Niels Nauhauser zufolge im Kleingedruckten. Oft steckten sie in Formulierungen wie „werden ggfs. Abschluss und/oder Vermittlungskosten belastet“.
Pauschalen Angaben sind nach Ansicht des Verbraucherschützers intransparent. „Der Kunde weiß nicht, was auf ihn zukommt“, erläutert Nauhauser. Deshalb seien solche Klauseln unzulässig. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte wegen der Vereinbarungen unter anderem eine Sparkasse erfolgreich ab.
Zulässig sind hingegen Kosten, die Finanzinstitute im Riester-Vertrag klar beziffert haben, zum Beispiel „4 Prozent“, und auf die Kunden vor Vertragsabschluss hingewiesen wurden. Bei Problemen können Sparer neben ihrem Riester-Rentenanbieter auch den Ombudsmann für Versicherungen ansprechen.
Riester-Rente und Rendite
Überraschungen lassen sich vermeiden, wenn Riester-Interessenten vor der Unterschrift unter einen Vertrag die Anbieter gezielt nach Abschluss- und Vertriebsprovisionen fragen und vergleichen. Überhaupt sollten Verbraucher bei Riester den Taschenrechner nutzen, findet Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. So lasse sich herausfinden, was ein Angebot taugt.
Maßgebliche Kennziffer ist der garantierte Rentenfaktor, aus ihm ist die Rentenhöhe je eingezahlten 10 000 Euro ableitbar. „Die Zahl variiert häufig zwischen 15 und 30 Euro pro Monat“, erläutert Kleinlein, dem 15 Euro zu wenig sind. Aus der Kennzahl errechnet sich dann, wie alt jemand werden muss, um sein Kapital herauszubekommen. „Garantiertes Kapital laut Vertrag geteilt durch die garantierte Rente, dann weiß ich, wie lange ich leben muss, um besser zu fahren als das Geld unters Kopfkissen zu legen“, erklärt Kleinlein. Bei 30 Euro pro Monat und 20.000 Euro Investment müsste die Rente 55 Jahre bezogen oder der Riester-Rentner 122 Jahre alt werden. Die Rente vererben geht in der Regel nicht.