5. Juni 2020, 21:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ledig, kinderlos und alleinstehend – und dann? Mit einem Testament gehen Singles auf Nummer sicher, dass im Todesfall mit ihrem Nachlass das geschieht, was in ihrem persönlichen Sinne ist.
Wer erbt, wenn ein Single stirbt? „Die gesetzlichen Erben sind die Eltern des oder der Verstorbenen“, erklärt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München. Mit einem Testament lassen sich direkt Geschwister, Nichten und Neffen oder Freunde bedenken. Diese freiwillige Regelung der Erbfolge ist auch wichtig für ledige Personen, die einen Partner haben. denn diese sind nicht automatisch abgesichert.Zuerst muss man aber wissen, wie die gesetzliche Erbfolge von ledigen Personen funktioniert: Gibt es keine schriftliche Regelung, erben die Eltern. Lebt zum Zeitpunkt des Erbfalls eines der Elternteile nicht mehr, treten für diesen Erbteil an dessen Stelle die Abkömmlinge, also weitere Kinder des Elternteils oder Neffen oder Nichten des verstorbenen Singles.
Auch interessant: Autorin erzählt: »So bekam ich meine Finanzen in den Griff
Gesetzliche Erbfolge: Die Verwandten erben – oder der Staat
Gibt es diese Verwandten nicht, dann erbt die noch lebende Mutter oder der Vater des Singles allein. Angenommen, beide Elternteile des kinderlosen Singles sind bereits tot und er hat auch keine Geschwister, Neffen und Nichten, gilt: Die Großeltern des Erblassers mitsamt ihren Abkömmlingen kommen als Erben zum Zuge.
„Leben die Großeltern noch, dann erben sie alleine und zu gleichen Teilen“, erläutert Steiner. Ist ein Großelternteil tot oder sind beide Großeltern zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorben, dann wird auch hier wiederum ihr Erbteil an deren Nachkommen weitergegeben. In dem Fall erben also womöglich die entferntesten Verwandten. „Können keine Angehörigen des Erblassers ermittelt werden, dann erbt am Ende der Staat“, so Steiner.
Auch interessant: Geschiedene Frauen sollen bei der Rente besser gestellt werden
Im Testament Partner oder die minderjährigen Kinder absichern
Wer das vermeiden will, muss seinen Willen in einem Testament kundtun. Das trifft auch für Personen zu, die zwar einen Partner haben, aber mit diesem nicht verheiratet sind oder nicht eine eingetragene Lebensgemeinschaft bilden. Zudem gibt es viele Singles mit Kindern. Sie stehen zwar an erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge, wobei Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn, betont: „Hat ein Single minderjährige Kinder, kann ein Testament immens wichtig sein.“
Vermögenspfleger und Testamentsvollstrecker bestimmen
Damit kann man etwa vermeiden, dass der sich dann allein um die Kinder kümmernde Ex-Partner auch das Vermögen verwaltet, wenn man das nach einer Scheidung nicht mehr möchte. Mit einem Testament lässt sich ein Vermögenspfleger für die minderjährigen Kinder einsetzen. Möglich ist auch, sowohl einen Vermögenspfleger als auch einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Der Vermögenspfleger betreut das Erbe der Kinder bis zu deren Volljährigkeit.
Auch interessant: Befristet! Darf ich trotzdem in Elternzeit gehen?
Testament nicht verstecken
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Gerade bei alleinlebenden Ledigen sollte das Testament auch auffindbar sein. „Auf Nummer sicher gehen Erblasser, wenn sie ihren letzten Willen amtlich hinterlegen, und zwar beim für sie zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht“, sagt Steiner. Das kostet inklusive Registrierung beim zentralen Testamentsregister eine einmalige Gebühr von rund 90 Euro.
Mit Material von dpa