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Familienrecht

Änderung geplant! Sorgerecht soll einfacher werden

Lesbische Paare sollen demnächst von einer einfacheren Sorgerecht-Regelung profitieren
Lesbische Paare sollen demnächst von einer einfacheren Sorgerecht-Regelung profitieren Foto: Getty Images
Rebecca Stringa
Redaktionsleitung bei STYLEBOOK

8. Oktober 2024, 14:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Familienrecht befindet sich im Wandel. Geplant sind Änderungen im Unterhalts-, Sorge- und Adoptionsrecht, die besonders für gleichgeschlechtliche Paare und moderne Familienmodelle wie Patchwork- oder Regenbogenfamilien relevant sind. STYLEBOOK erklärt die Neuerungen und welche Auswirkungen sie haben können.

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Das bestehende Familienrecht spiegelt nicht mehr die Lebensrealität vieler Menschen wider. Familienminister Marco Buschmann (FDP) arbeitet deshalb an einem umfassenden Reformpaket, das Familienrechte und das Sorgerecht modernisieren soll. Im Fokus stehen hierbei lesbische Paare, Patchwork-Familien und Familienkonstellationen, die bislang oft nur eingeschränkt rechtliche Anerkennung fanden.

Sorgerecht wird einfacher

So sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass die Partnerin einer Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch als Mitmutter anerkannt wird. Bisher musste sie das Kind in einem aufwendigen Adoptionsverfahren „adoptieren“. Damit werden lesbische Mütter heterosexuellen Paaren rechtlich gleichgestellt. Diese Änderung erleichtert es vielen Regenbogenfamilien, endlich die rechtliche Sicherheit zu erhalten, die sie benötigen.

Stärkung der Rechte leiblicher Väter

Ein weiteres zentrales Element der Reform betrifft die Rechte leiblicher Väter. Sie sollen künftig stärker berücksichtigt werden, wenn sie Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen. So soll ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft Vorrang erhalten, wodurch währenddessen kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen kann. Das verhindert die Übergehung biologischer Väter in ihrer Rolle, wenn sie eine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen wollen.

Neue Regelungen für das Wechselmodell

Eine der bahnbrechendsten Änderungen betrifft das sogenannte Wechselmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung gleichermaßen von beiden Elternteilen betreut werden. Dieses Modell soll erstmals Gesetz werden. Wenn es dem Kindeswohl dient, kann das Familiengericht das Wechselmodell künftig anordnen. Das lockert das bisherige „Residenzmodell“, bei dem die Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben, weiter auf.

Gerade für gleichgeschlechtliche Paare ist dies ein wichtiger Schritt, denn es stärkt die rechtliche Gleichstellung und ermöglicht beiden Elternteilen eine gleichberechtigte Rolle in der Betreuung und Erziehung der Kinder.

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Adoptionsrecht für nichteheliche Paare

Ein weiterer Durchbruch zeichnet sich im Adoptionsrecht ab. So soll die Ehe künftig keine Voraussetzung mehr für die gemeinsame Adoption von Kindern sein. Damit können auch unverheiratete Paare, egal ob hetero- oder homosexuell, gemeinsam Kinder adoptieren. Dies ist besonders für viele Regenbogenfamilien ein entscheidender Fortschritt, da das bestehende Adoptionsrecht ihnen oft rechtliche Hürden in den Weg legt.

Kleine Entscheidungen – große Wirkung: Das „Kleine Sorgerecht“

Neu im Reformpaket ist auch das sogenannte „Kleine Sorgerecht“. Dieses erlaubt es Eltern, ihrem neuen Partner oder einer anderen nahestehenden Person Sorgerechtsbefugnisse zu übertragen. Dies ist besonders für Patchwork-Familien und Regenbogenfamilien von Vorteil, da der rechtliche Rahmen für Alltagsentscheidungen dadurch deutlich flexibler wird.

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Ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung

Die geplanten Reformen stellen einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Familienrechts dar und bieten gleichgeschlechtlichen Paaren mehr rechtliche Sicherheit und Flexibilität. Ob beim Sorgerecht, bei der Adoption oder beim Unterhalt – das neue Familienrecht passt sich endlich den vielfältigen Lebensmodellen unserer Gesellschaft an. Für viele Familien bedeutet dies: mehr Gerechtigkeit, weniger Hürden und eine stärkere rechtliche Anerkennung.

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