12. August 2020, 19:36 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es ist Geld, das sich Arbeitnehmer nicht entgehen lassen sollten: Vermögenswirksame Leistungen. Den Betrag können Beschäftigte unterschiedlich anlegen – die verschiedenen Möglichkeiten zum Sparen und wie Sie das Extra-Geld bekommen hat STYLEBOOK sich von Expertinnen erklären lassen.
Viele Arbeitgeber helfen ihren Beschäftigten beim Sparen, denn neben Lohn oder Gehalt gibt es vom Chef oft noch Monat für Monat Extra-Geld, die so genannten vermögenswirksamen Leistungen (VL). „Je nach Branche und Region geht es pro Beschäftigten um bis zu 40 Euro im Monat“, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Diese Leistungen zahlen Arbeitgeber auf freiwilliger Basis. Oft sind sie aber auch per Tarifvertrag, per Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung dazu verpflichtet.
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Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?
Wer bislang keine vermögenswirksamen Leistungen bekommt, sollte seine Firma fragen, ob es das Extra gibt. Ist dies der Fall, gilt es, einen Sparvertrag nach Wahl abzuschließen. Hat der Arbeitgeber die Bestätigung, kann es losgehen. Der jeweilige Betrag wird nicht mit Lohn oder Gehalt überwiesen, sondern fließt direkt in eine vom Arbeitnehmer bestimmte Sparanlage. Regulär zahlt der Arbeitgeber sechs Jahre lang ein, im siebten Jahr ruht das Geld. Nach Ablauf der Frist können Beschäftigte die Sparanlage auflösen oder weiter selbst einzahlen.
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Welche Möglichkeiten gibt es für einen Sparvertrag?
Bei der Wahl der Geldanlage zum Sparen gibt es vier verschiedene Möglichkeiten. Diese sind abhängig von Ihrer Wohnsituation, dem zu versteuernden Einkommen und der persönlichen Risikobereitschaft.
Möglichkeit 1: Bausparvertrag
Wer ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder seine Immobilie sanieren möchte, für den bietet sich ein Bausparvertrag an. Der Nachteil: Für die Einzahlungen gibt es relativ wenig Zinsen. Allerdings sichert sich der Sparer einen günstigen festen Zins für ein späteres Darlehen. Bei Bausparverträgen ist auch ein Darlehensverzicht möglich, in diesem Fall wird das Guthaben ausgezahlt. „Mitunter stocken einige Anbieter bei einem Darlehensverzicht den niedrigen Guthabenzins durch einen Bonus oder einen Bonuszins auf“, berichtet Klinger. Wer den Ertrag aus einem Bausparvertrag doch nicht zur Finanzierung einer Immobilie nutzen möchte, kann den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weitergeben. „Die Übertragung liegt zwar im Ermessen der Bausparkasse, doch in der Regel stimmt diese zu“, weiß Juliane Weiß vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Möglichkeit 2: Banksparplan
Wer auf Sicherheit setzen will, liegt mit einem Banksparplan für seine VL-Leistungen richtig. Sechs Jahre lang fließen die monatlichen Beiträge auf das VL-Konto, dann ruht der Vertrag ein Jahr. „Es gibt einen Basiszins und zusätzlich am Ende der Laufzeit in aller Regel eine Prämie“, erklärt Klinger. Der Vorteil: Ein Minus wie bei Aktienfonds ist nicht möglich. Der Nachteil: Die Zinsen sind überschaubar. Sollte das Geldinstitut Insolvenz anmelden müssen, sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagenversicherung bis 100 000 Euro gesichert.
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Möglichkeit 3: Wertpapiersparen
„Wer sich für einen Wertpapier-Sparplan entscheidet, kann von hohen Renditen profitieren“, so Weiß. Wie beim Banksparplan fließt der VL-Betrag sechs Jahre in den Vertrag, ein Jahr ruht er dann. „Ein Sparplan auf globale Aktien ist eine Chance, um durchschnittlich zehn Prozent Rendite zu erzielen – so sieht die Entwicklung der vergangenen Jahre aus“, weiß die Expertin vom Bundesverband deutscher Banken. Aber eine Garantie für die Zukunft gebe es natürlich nicht, so die Sprecherin des Bankenverbands. „Klar muss Arbeitnehmern bei dieser VL-Sparoption sein, dass es am Aktienmarkt ein ständiges Auf und Ab gibt“, betont Klinger. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann es sich rechnen, auf eine Kurserholung zu warten, bevor der Sparplan aufgelöst und ausgezahlt wird.
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Möglichkeit 4: Tilgungsoption
Arbeitnehmer können VL-Leistungen auch dazu nutzen, bereits vorhandene Bankdarlehen zu tilgen. Bei dieser Variante bekommt der Kreditnehmer die VL-Beträge auf sein eigenes Konto überwiesen. Die Bank bestätigt schriftlich, dass der Arbeitnehmer mit den VL-Leistungen Schulden tilgt. Dieses Schreiben legt der Beschäftigte seinem Arbeitgeber vor. „Es ist aber auch möglich, die VL-Leistungen direkt auf das Darlehenskonto überweisen zu lassen“, erklärt Weiß. Bei Bauspardarlehen ist das oft kein Problem, da Kreditnehmer in aller Regel eine Sondertilgungsoption haben. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollten Verbraucher mit ihrer Bank sprechen.
Mit Material von dpa.