8. Juli 2023, 7:13 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Jede Frau handhabt es unterschiedlich, wenn es darum geht, von einer Schwangerschaft zu erzählen, zumindest, wenn es um die Familie und den Freundeskreis geht. Doch wann sollte und wann muss man es dem Arbeitgeber eigentlich mitteilen? STYLEBOOK schaut sich die Gesetzeslage einmal genauer an.
Viele schwangere Frauen warten bis nach der 12. Schwangerschaftswoche ab, bis sie es der Familie und dem Freundeskreis erzählen. Immerhin ist das Risiko, einer Fehlgeburt in den Anfangswochen noch erhöht. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Arbeitgeber aus, gibt es festgelegte Regeln, die Arbeitnehmerinnen einhalten müssen?
Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen, aber wann?
Zu der Frage, wann Arbeitnehmerinnen ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen müssen, gibt es keine eindeutige Regel. In Paragraf 15 des Mutterschutzgesetzes heißt es zwar, dass eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen soll, sobald sie weiß, dass sie schwanger.
Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt aber, dass das lediglich eine „Soll-Regel“ sei. Eine Pflicht lasse sich daraus nicht ableiten. „In der Regel gibt es aber keinen Grund, es nicht mitzuteilen“, so Meyer. Denn sobald eine Frau schwanger ist, besteht nach Paragraf 17 des Mutterschutzgesetzes ein Kündigungsverbot und eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist unzulässig.
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Wann eine Mitteilungspflicht besteht
Eine Mitteilungspflicht könne sich aber lediglich in einigen Fällen aus den Nebenpflichten des Arbeitsvertrags ergeben, erklärt Meyer weiter. „Das kann etwa für Wissenschaftlerinnen gelten, die ein bestimmtes Projekt verantworten – für das die zeitintensive Einarbeitung einer Ersatzkraft alsbald erfolgen muss.“
Ebenso müssen Frauen ihrem Arbeitgeber dann „sehr schnell“ von einer Schwangerschaft berichten, wenn sie in Branchen tätig sind, in denen es für Schwangere ein Beschäftigungsverbot gibt. „Wer also etwa regulär in einer Virenschutzstation beschäftigt ist, muss dort während der Schwangerschaft pausieren.“ Ist eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch schwanger, muss sie das dem Arbeitgeber nicht offenlegen. Auch eine Nachfrage des Arbeitgebers darf sie verneinen.
Quelle
- Mit Material von dpa