13. Juli 2023, 6:50 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wer Dienstleistungen wie einen Besuch beim Friseur oder im Nagelstudio in Anspruch nimmt, kennt bestimmt das Gefühl, im ersten Moment nicht mit dem Ergebnis zufrieden zu sein. Auf Nachfrage wird unzufriedenen Kunden hierbei oftmals entgegengekommen und der Makel revidiert. Doch wie sieht es bei Tätowierungen aus? Schließlich trägt man das Schmuckstück ein Leben lang auf der Haut. STYLEBOOK hat bei Experten nachgefragt.
Wer sich tätowieren lässt, hat sich in der Regel über das Motiv gut informiert und die Körperstelle mit Bedacht ausgewählt. Doch was geschieht, wenn man mit dem Ergebnis dennoch nicht zufrieden ist? Wir haben bei einem Anwalt und einem Tätowierer nachgefragt, ob man ein Tattoo reklamieren kann.
Übersicht
Kann man ein Tattoo einfach reklamieren?
In der Regel müssen Kunden vor dem ersten Nadelstich des Tätowierers eine Datenschutzerklärung sowie eine Einverständniserklärung ausfüllen. Diese Erklärungen informieren nicht nur den Kunden, sondern sichern auch den Tätowierer ab, wenn das Ergebnis zu Unstimmigkeiten führt. Wenn Sie vor einem Tattoo-Termin nicht ausreichend über die Folgen oder mögliche Komplikationen aufgeklärt werden, sollten Sie das Studio wechseln. Die Einverständniserklärung macht es zwar schwer, ein Tattoo zu reklamieren, ist am Ende jedoch zu Ihrem eigenen Schutz da.
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Anspruch auf ein Nachstechen des Tattoos
Bei Invictus Tattoo Berlin rät man dazu, „die Einverständniserklärung, welche vor dem Stechen ausgefüllt wird, genau durchzulesen. In dieser wird sehr genau erläutert, für welche Fälle das Studio bzw. der Tätowierer keine Verantwortung übernimmt.“ Außerdem erinnern die Berliner Profis daran, worüber sich jeder vor einer Tattoo-Session bewusst sein sollte: „Die Tätowierung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und ist somit eine Körperverletzung (siehe § 223 StGB). Durch das ohne Einschränkung erteilte Einverständnis des Kunden entfällt diese Rechtswidrigkeit.“ Ein Tattoo zu reklamieren, ist also nicht ohne weiteres möglich.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Urban Slamal stellt gegenüber STYLEBOOK klar: „Einen Anspruch auf ein Nachstechen habe ich dann, wenn das Tattoo mangelhaft ist – soll heißen, entweder nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder qualitativ unterhalb mittlerer Art und Güte liegt. In diesen Fällen ist der Tätowierer zur Nachbesserung verpflichtet.“ Gelingt dies nicht, kann der Kunde versuchen, das Tattoo zu reklamieren, indem er einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Allerdings bieten die meisten Studios ohnehin ein Nachstechen an, wenn sich während der Abheilung herausstellt, dass z.B. die Farbe nicht ausreichend gesättigt ist. Rechtsanwalt Slamal weist darauf hin, dass so etwas vorkomme, der Sachverhalt aber dennoch nicht zwingend einen Mangel darstelle. Trotzdem verbessern viele Studios kostenfrei. Dies gelte aber nicht für solche Defizite, die der Kunde selbst verschuldet habe, „weil er sich nicht an die Pflegeanleitung hält oder z.B. mit dem frischen Tattoo ein Sonnenbad nimmt.“
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Was tun, wenn mir das Tattoo doch nicht mehr gefällt?
Ein Tattoo sollte gut überlegt sein, denn ist die Tinte einmal unter der Haut, ist es schwierig das wieder rückgängig zu machen. Wenn es keine Option ist, das Tattoo zu reklamieren, hilft nur noch das Entfernen oder Überstechen. Das Überstechen einer Tätowierung – also ein sogenanntes Cover-up – ist jedoch meist nicht zu empfehlen. Hier besteht die Gefahr, das Problem größer zu machen, als es ist. Eine weitere Möglichkeit, das unschöne Tattoo verschwinden zu lassen, ist die Entfernung mit einem Laser. Allerdings kann auch diese sowohl mit Risiken, als auch mit hohen Kosten und einem großen Zeitaufwand verbunden sein. Die beste Lösung, um solche Situationen zu vermeiden, ist also immer noch die richtige Vorbereitung. Informieren Sie sich im Vorfeld über Ihr Tattoo-Studio und sprechen Sie mit Ihrem Tätowierer mögliche Folgen sowie die richtige Nachpflege ab. Im Idealfall kommen Sie so nämlich erst gar nicht auf die Idee, Ihr Tattoo reklamieren zu wollen.
Quelle
- mit fachlicher Beratung der Tätowierer von Invictus Tattoo Berlin
- mit fachlicher Beratung von Urban Slamal, Rechtsanwalt aus Düsseldorf