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Nach Übergriff

Joggerin startet Petition gegen voyeuristische Foto- und Videoaufnahmen

Joggerin
Viele Frauen gehen im Dunkeln nicht joggen – aus Angst um ihre Sicherheit. Dass es auch tagsüber zu Übergriffen kommen kann, zeigt das Video einer Joggerin aus Köln. Jetzt kämpft sie für Gerechtigkeit. Foto: Getty Images
Carmen Dörfler
Redakteurin STYLEBOOK

1. April 2025, 16:14 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Februar geht eine Frau joggen und wird dabei von einem älteren Mann heimlich gefilmt. Sie tritt ihm entgegen und filmt die Situation. Das Video geht viral. Sie zeigt ihn an – vergebens. Es sei keine nackte Haut oder explizite Körperstellen zu sehen. Dagegen geht die Frau nun vor – mit einer Petition.

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Von Männern in unangenehme Situationen gebracht werden, die potenziell gefährlich enden können – die meisten Frauen kennen das. So auch Yanni Gentsch. Die 30-Jährige zieht im Februar 2025 ihre Sportklamotten an und geht joggen. Unterwegs bemerkt sie einen Schatten – hinter ihr fährt ein Mann auf einem Fahrrad, der die Joggerin heimlich filmt. Gentsch reagiert mutig und stellt den Mann zur Rede. Sie bittet ihn, das Video zu löschen. Sie selbst filmt zu ihrer eigenen Sicherheit mit. Das Gesicht des Mannes, der, wie an seinen Händen zu erkennen, deutlich älter ist als sie, zeigt sie dabei nicht. Doch anstatt einsichtig zu reagieren und sich zu entschuldigen, spuckt er ihr einen Satz entgegnet, den viele von uns schon viel zu oft hören mussten.

Video von übergriffigem Verhalten gegenüber Joggerin geht viral

Das Video, das auf Social Media viral ging, zeigt, wie Gentsch darauf besteht, dass der Mann das Video auch aus dem Gelöscht-Ordner auf seinem Handy entfernt. Umständlich sucht er den Papierkorb, löscht es schließlich auch dort – nach mehreren Aufforderungen der 30-Jährigen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Stattdessen kommt ein „Es tut mir leid, mein Gott.“

Nachdem das Video auf dem Handy des Mannes entfernt ist, fragt Gentsch nach. „Wieso macht man so was?“ Darauf entgegnet dieser: „Ach, weiß ich auch nicht. Ich mach’s normal nicht, nein, ehrlich nicht.“ Das Video der Situation, das Gentsch geteilt hat, ist unangenehm allein beim Zusehen. Doch die Situation wird noch unangenehmer.

Der Täter ist uneinsichtig

Anstatt dann nämlich seines Weges zu fahren, will der Radfahrer nicht weiter. Er fordert, dass auch Gentsch ihr Video löscht, nachdem sie deutlich gesagt hat, dass sie das nicht tun wird. Gentsch muss ihm dann noch erklären, warum sie ihn filmt. Zu ihrer eigenen Sicherheit. „Es ist schlimm genug als Frau auf dieser Welt. Und Sie sind einer von den Männern, der dazu führt, dass das so ist.“ Im Hintergrund hört man den Mann sagen „Bitte nicht ins Internet stellen. Es ist nichts passiert, es tut mir leid.“

„Können Sie sich vorstellen, wie viel Mut das kostet, sich hier hinzustellen und sich gegen einen Mann, der mir körperlich absolut überlegen wäre..“ Weiter kommt die Joggerin nicht, denn der Mann unterbricht sie mit „Ich habe Ihnen doch nichts getan.“

Erneut fragt sie ihn, warum er sie beim Laufen gefilmt habe, worauf der Mann entgegnet „Wenn Sie sich so darstellen. Haben Sie sich mal von hinten gesehen, ich meine …“ „Meine Klamotten sind keine Einladung!“ Dann bricht der Mann langsam auf. Doch nicht ohne noch einmal nachzulegen: „Warum sind Sie so aggressiv? Ich hab’ Ihnen nichts getan!“ Dass das keine schöne Erfahrung war, „die mich den ganzen Tag und morgen und übermorgen noch begleiten wird“, antwortet Gentsch.

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Er schiebt ihr die Schuld zu – eine klassische Täter-Opfer-Umkehr

Dann der Radfahrer: „Ja, aber warum ziehen Sie dann so eine Hose an? Es gibt doch auch normale Hosen.“ Zur Klärung: Die hellblaue Hose, die Gentsch trägt, ist eine „normale“ Sporthose als Jogger und Joggerin. Und auch hier wird deutlich: Das Problem ist und war niemals die Kleidung, sondern Männer, die ertappt werden und um sich schlagen – in diesem Fall zum Glück nur verbal.

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Petition soll voyeuristische Aufnahmen strafbar machen

Bedrohlich war die Situation dennoch, das spürt man auch beim Ansehen des Videos. Gentsch zieht daraus die richtige Konsequenz: Sie zeigt den Mann an. Jedoch vergebens. „Denn laut Gesetz ist das heimliche Filmen nur dann strafbar, wenn der Intimbereich direkt betroffen ist – also unter die Kleidung oder nackter Haut. Auch hat der Mann das Video noch nicht veröffentlicht oder weitergeleitet. Dass ein Mann gezielt meinen Körper mit sexueller Absicht filmt, zählt also nicht als Straftat“, schreibt Gentsch – im Text zu ihrer Petition.

Denn damit will sie Menschen helfen, denen es geht wie ihr – oder schlimmer. „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!“, heißt es in der Überschrift zur Petition. Zur Erklärung: „Ein Voyeur ist jemand, der andere heimlich beobachtet oder filmt – oft mit sexuellen Absichten und ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung. Es ist ein Machtmissbrauch. Aktuell gilt: Selbst wenn jemand deinen nackten Hintern in einer Freibad-Dusche filmt – keine Anzeige möglich. Selbst wenn du im Gym heimlich von unten gefilmt wirst – keine Anzeige möglich. Selbst wenn du wie ich beim Joggen gezielt mit sexueller Absicht von hinten gefilmt wirst – keine Anzeige möglich. Die aktuelle Gesetzeslage schützt Täter, nicht Opfer.“

Das will Gentsch mit ihrer Petition ändern. Sie fordert, dass heimliches, sexuell motiviertes Filmen strafbar wird, auch wenn keine nackte Haut zu sehen ist. Und dass Täter Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen – nicht die Opfer. Über 10.000 Unterschriften hat sie bereits zusammen, darunter auch bekannte Influencerinnen, Aktivistinnen sowie Musikerinnen.

Themen Female Empowerment

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