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Ungleiche Verteilung

Frauen nehmen dreimal so viele Kinderkrankentage wie Männer

Der Gender Care Gap wirkt sich auch auf die Kinderkrankentage aus
Der Gender Care Gap wirkt sich auch auf die Kinderkrankentage aus Foto: Getty Images
Rebecca Stringa
Redaktionsleitung bei STYLEBOOK

25. Juli 2024, 14:36 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Trotz zahlreicher Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zeigt sich weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht in der Kinderbetreuung bei Krankheit. Frauen kümmern sich nach wie vor dreimal häufiger um ihre erkrankten Kinder als Männer. Dies belegen aktuelle Daten der zweitgrößten deutschen Krankenkasse.

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Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 stellten Frauen rund 293.000 Anträge auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse Barmer, während Männer etwa 104.000 Anträge einreichten. Diese Zahlen spiegeln einen seit Jahren bestehenden Trend wider. Bereits in den Jahren zuvor war eine ähnliche Verteilung zu beobachten: Im Jahr 2020 stellten Frauen 183.000 Anträge und Männer 58.000, während es 2019 250.000 Anträge von Frauen und lediglich 80.000 von Männern waren. Diese Diskrepanz zeigt sich auch in den Jahren 2018 und 2017 mit vergleichbaren Verhältnissen.

Die Daten der Barmer verdeutlichen, dass die Last der Kinderbetreuung bei Krankheit nach wie vor überwiegend auf den Schultern der Frauen ruht. Trotz erweiterter Ansprüche und gesetzlicher Regelungen bleibt die gesellschaftliche Realität somit hinter den Zielen der Gleichstellung zurück.

Frauen dominieren auch bei den Zahltagen

Das Ungleichgewicht setzt sich auch bei den Zahltagen fort. Im Jahr 2021 verzeichnete die Barmer etwa 1,33 Millionen Zahltage für Kinderkrankengeld, wovon 975.000 auf Frauen und 355.000 auf Männer entfielen. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 1,22 Millionen Zahltage, davon 920.000 von Frauen und 302.000 von Männern. Bis Ende Dezember 2023 wurden rund 879.000 Zahltage registriert, wobei 654.281 auf Frauen und 224.398 auf Männer entfielen.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil nun die Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen, anstatt wie bisher für zehn Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Für Eltern mit mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 35 Tage, für alleinerziehende Elternteile mit mehr als zwei Kindern auf bis zu 70 Tage. Diese Regelung trat nach pandemiebedingten Erhöhungen der Kinderkrankentage in den Jahren 2021 bis 2023 in Kraft.

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Unbezahlte Care-Arbeit – Frauen leisten mehr

Professorin Miriam Beblo von der Universität Hamburg, Expertin für VWL und Geschlechtergleichheit, stellt fest, dass Frauen häufiger unbezahlte Sorgearbeit leisten. „Es sind meist die Frauen, die in Elternzeit gehen oder eine längere berufliche Auszeit nehmen und danach oft in Teilzeit zurückkehren“, erklärt Beblo bei „ZDFheute“. Dies habe langfristige Auswirkungen auf ihre Einkünfte und wirtschaftliche Teilhabe. Studien zufolge verbringen Männer pro Woche etwa 21 Stunden und Frauen knapp 30 Stunden mit unbezahlter Sorgearbeit, was einem Unterschied von 44,3 Prozent mehr Zeitaufwand für Frauen entspricht. Das Phänomen ist auch bekannt als „Gender Care Gap“.

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