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„Stiftung Warentest“ gibt Überblick

Künstliche Befruchtung – was zahlt die Krankenkasse?

Spermien Illustration
Wer sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheidet, sollte den Kostenfaktor nicht außer Acht lassen Foto: iStock/Olga Stabredova
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STYLEBOOK Redaktion

14. August 2020, 4:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Paare ungewollt kinderlos bleiben, kann eine künstliche Befruchtung helfen. Die unterschiedlichen Verfahren sind allerdings mit hohen Kosten verbunden, von denen die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen einige übernimmt. „Stiftung Warentest“ macht den Check.

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Gibt es Hinweise auf eine Fruchtbarkeitsstörung, übernehmen gesetzliche und private Kranken­versicherer die Kosten der Untersuchungen komplett. Schließt sich eine Kinder­wunsch­behand­lung an, übernehmen die Krankenkassen grund­sätzlich die Hälfte der Kosten des vorher genehmigten Behand­lungs­plans unter folgenden Voraus­setzungen:

  • Das Paar ist hetero­sexuell und verheiratet,
  • die Frau ist älter als 25 Jahre und jünger als 40 Jahre,
  • der Mann ist älter als 25 Jahre und jünger als 50 Jahre.

Zudem muss die Unfrucht­barkeit des Paares ärzt­lich fest­gestellt worden sein und die Behand­lung mit Samen und Eizelle des Paares Aussicht auf Erfolg haben.

Auch interessant: Unerfüllter Kinderwunsch – woran es liegen kann, welche Therapien helfen

Kein Zuschuss für unverheiratete Paare

Gesetzlich versicherte, hetero­sexuelle Eltern haben nach der Geburt eines Kindes erneut Anspruch auf Zuschüsse zur Kinder­wunsch­behand­lung, zeigt die „Stiftung Warentest“ in ihrem Test-Report auf. Das gilt auch, wenn es zu einer Fehl­geburt gekommen ist. Trat bei einem Paar bei den ersten beiden IVF- oder ICSI-Versuchen keine Befruchtung ein, gibt es keinen Zuschuss mehr beim dritten Versuch.

Unver­heiratete Paare bekommen keinen Zuschuss, können die Kosten für eine künst­liche Befruchtung aber als außer­ordentliche Belastung steuerlich geltend machen.

Auch interessant: Kinderwunsch? 6 Tipps, damit es mit dem Schwangerwerden leichter klappt

KiWu-Behand­lungen, die die Kasse unterstützt

Der gesetzlich geregelte Zuschuss für folgende Behand­lungen ist bei allen Krankenkassen gleich:

– 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau. Dabei wird der Frau der Samen ihres Mannes mit einer Kanüle in die Gebärmutter injiziert.

– 3 Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau.

– 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder

– 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Eine Eizell­spende ist in Deutsch­land verboten.

Kosten der Kinder­wunsch-Verfahren

– Eine Insemination kostet etwa 200 Euro. Wird die Frau hormonell vorbehandelt, sind es rund 900 Euro. Hinzu kommen Medikamente (circa 750 Euro). Das Paar zahlt jeweils die Hälfte aller Kosten.

– Bei einer IVF beträgt der Eigen­anteil rund 1500 Euro

– Bei einer ICSI liegt der Eigen­anteil bei rund 1800 Euro.

Für Privatversicherte und Selbst­zahler gibt es andere Preise. So kann eine IVF um die 3700 Euro kosten, eine ICSI zwischen rund 5000 bis 10.000 Euro.

– Das Einfrieren von Eizellen, imprägnierten Eizellen oder Samen wird nicht von der Kasse bezahlt. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 600 bis 800 Euro. Imprägnierte Eizellen sind Eizellen, in die das Spermium bereits einge­drungen ist, deren Zell­kern aber noch nicht mit dem des Spermiums verschmolzen ist.

– Der Transfer einer aufgetauten, befruchteten Eizelle in die Gebärmutter kostet bis zu 800 Euro. Wird Samen aus dem Hoden oder den Neben­hoden gewonnen und einge­froren, liegt der Eigen­anteil ebenfalls bei bis zu 800 Euro.

– Viele Praxen bieten zusätzliche individuelle Gesund­heits­leistungen an, bei denen nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass sie die Chancen für eine Schwangerschaft erhöhen, so etwa Assisted Hatching, bei dem per Laser ein Loch in die Eihülle geschnitten wird. Das soll es dem Embryo erleichtern, sich aus der Hülle zu befreien. Die Kosten zahlen die Patienten.

Krankenkassenvergleich lohnt sich

Der Krankenkassenvergleich der „Stiftung Warentest“ enthält alle Extra­leistungen von derzeit 73 Krankenkassen, inklusive „Künst­liche Befruchtung.“ Auch ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen und kann sogar zwischen zwei Versuchen stattfinden.

Das zahlen private Versicherer

Private Versicherer über­nehmen häufig 100 Prozent der Kosten, wenn die Ursache des Problems bei der versicherten Person liegt. Einen Überblick gibt auch hier „Stiftung Warentest.“ Paare müssen in diesem Fall auch nicht verheiratet sein. In neueren Tarifen gibt es aber in vielen Fällen nur noch einen Zuschuss oder gar keine Erstattung.

Mit Material von dpa
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