14. August 2020, 4:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wenn Paare ungewollt kinderlos bleiben, kann eine künstliche Befruchtung helfen. Die unterschiedlichen Verfahren sind allerdings mit hohen Kosten verbunden, von denen die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen einige übernimmt. „Stiftung Warentest“ macht den Check.
Gibt es Hinweise auf eine Fruchtbarkeitsstörung, übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherer die Kosten der Untersuchungen komplett. Schließt sich eine Kinderwunschbehandlung an, übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich die Hälfte der Kosten des vorher genehmigten Behandlungsplans unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Paar ist heterosexuell und verheiratet,
- die Frau ist älter als 25 Jahre und jünger als 40 Jahre,
- der Mann ist älter als 25 Jahre und jünger als 50 Jahre.
Zudem muss die Unfruchtbarkeit des Paares ärztlich festgestellt worden sein und die Behandlung mit Samen und Eizelle des Paares Aussicht auf Erfolg haben.
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Kein Zuschuss für unverheiratete Paare
Gesetzlich versicherte, heterosexuelle Eltern haben nach der Geburt eines Kindes erneut Anspruch auf Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung, zeigt die „Stiftung Warentest“ in ihrem Test-Report auf. Das gilt auch, wenn es zu einer Fehlgeburt gekommen ist. Trat bei einem Paar bei den ersten beiden IVF- oder ICSI-Versuchen keine Befruchtung ein, gibt es keinen Zuschuss mehr beim dritten Versuch.
Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss, können die Kosten für eine künstliche Befruchtung aber als außerordentliche Belastung steuerlich geltend machen.
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KiWu-Behandlungen, die die Kasse unterstützt
Der gesetzlich geregelte Zuschuss für folgende Behandlungen ist bei allen Krankenkassen gleich:
– 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau. Dabei wird der Frau der Samen ihres Mannes mit einer Kanüle in die Gebärmutter injiziert.
– 3 Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau.
– 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder
– 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Eine Eizellspende ist in Deutschland verboten.
Kosten der Kinderwunsch-Verfahren
– Eine Insemination kostet etwa 200 Euro. Wird die Frau hormonell vorbehandelt, sind es rund 900 Euro. Hinzu kommen Medikamente (circa 750 Euro). Das Paar zahlt jeweils die Hälfte aller Kosten.
– Bei einer IVF beträgt der Eigenanteil rund 1500 Euro
– Bei einer ICSI liegt der Eigenanteil bei rund 1800 Euro.
Für Privatversicherte und Selbstzahler gibt es andere Preise. So kann eine IVF um die 3700 Euro kosten, eine ICSI zwischen rund 5000 bis 10.000 Euro.
– Das Einfrieren von Eizellen, imprägnierten Eizellen oder Samen wird nicht von der Kasse bezahlt. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 600 bis 800 Euro. Imprägnierte Eizellen sind Eizellen, in die das Spermium bereits eingedrungen ist, deren Zellkern aber noch nicht mit dem des Spermiums verschmolzen ist.
– Der Transfer einer aufgetauten, befruchteten Eizelle in die Gebärmutter kostet bis zu 800 Euro. Wird Samen aus dem Hoden oder den Nebenhoden gewonnen und eingefroren, liegt der Eigenanteil ebenfalls bei bis zu 800 Euro.
– Viele Praxen bieten zusätzliche individuelle Gesundheitsleistungen an, bei denen nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass sie die Chancen für eine Schwangerschaft erhöhen, so etwa Assisted Hatching, bei dem per Laser ein Loch in die Eihülle geschnitten wird. Das soll es dem Embryo erleichtern, sich aus der Hülle zu befreien. Die Kosten zahlen die Patienten.
Krankenkassenvergleich lohnt sich
Der Krankenkassenvergleich der „Stiftung Warentest“ enthält alle Extraleistungen von derzeit 73 Krankenkassen, inklusive „Künstliche Befruchtung.“ Auch ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen und kann sogar zwischen zwei Versuchen stattfinden.
Das zahlen private Versicherer
Private Versicherer übernehmen häufig 100 Prozent der Kosten, wenn die Ursache des Problems bei der versicherten Person liegt. Einen Überblick gibt auch hier „Stiftung Warentest.“ Paare müssen in diesem Fall auch nicht verheiratet sein. In neueren Tarifen gibt es aber in vielen Fällen nur noch einen Zuschuss oder gar keine Erstattung.
Mit Material von dpa