11. September 2020, 4:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Gibt es noch ein belgisches Königskind – ja oder nein? Diese Frage beschäftigt Belgien seit vielen Jahren. Ein DNA-Test gab der Künstlerin Delphine Boël (52) im Januar Recht. Der ehemalige König Albert II. ist ihr Vater. Die formelle Bestätigung der Justiz steht jedoch noch aus und wurde nun letztmalig vor Gericht angehört.
Es waren wilde Zeiten in den 60er Jahren: Prinz Albert, Bruder des damaligen Königs Baudouin, galt als Frauenheld. 1959 hatte er die italienische Adelige Paola Ruffo di Calabria geheiratet, die selbst den Ruf einer Party-Prinzessin hatte. Ihr wurde eine Affäre mit dem Sänger Adamo („Dolce Paola“) nachgesagt. Und Prinz Albert hatte offenbar eine Liaison mit der Baronin Sybille de Sélys Longchamps, die am 22. Februar 1968 ein Mädchen auf die Welt brachte: Delphine. Jahrelang stritt Albert jedoch ab, Delphines Vater zu sein.
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DNA-Test beweist Vaterschaft
Dabei spekulierte ein Biograf schon 1999 über ein uneheliches Kind des heute 86-jährigen Albert. Seit Januar besteht Gewissheit. Ein DNA-Test lasse darauf schließen, dass Albert „der biologische Vater von Frau Delphine Boël“ sei, teilte der Anwalt des ehemaligen Monarchen damals mit.
Bis dahin war es ein weiter Weg um Anerkennung für Boël. Lange habe sie ein gutes Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater gehabt, sagte die Künstlerin vor Jahren in einem Interview. Doch anerkennen wollte der inzwischen abgedankte Vater des heutigen Königs Philippe (60) die Tochter nicht.
Boël war trotzdem enttäuscht
Seit 2013 kämpft Boël vor Gericht um die Anerkennung als Königstochter. Zunächst scheiterte sie, 2018 entschied das Brüsseler Berufungsgericht dann jedoch, dass Albert sich einem Vaterschaftstest unterziehen muss. Und drohte mit einem Zwangsgeld von 5000 Euro pro Tag, falls er den Test verweigern sollte. Albert willigte ein, wollte das Ergebnis zunächst aber nicht veröffentlicht sehen. Ende Januar gestand er die Vaterschaft über seinen Anwalt schließlich ein.
Für Boël hätte das der Schlusspunkt eines langen Kampfes sein können. Doch sie war auch enttäuscht – über den Ton der Mitteilung von Alberts Anwälten: „Das war nicht schön. Das war zu hart“, sagte sie im Interview des belgischen Senders VRT. Zugleich klagte sie über ihr Verhältnis zum belgischen Königshaus: „Ich war die Schmach der königlichen Familie.“
Darf Boël bald einen Adelstitel tragen?
Die Wissenschaft hat mittlerweile gesprochen, die Justiz noch nicht. In einer letzten Anhörung vor dem Brüsseler Gericht am 10. September 2020 ging es noch einmal um die weitgehend geklärte Frage der Vaterschaft. Doch auch andere Fragen standen im Raum, etwa den Namen, den Boël künftig tragen wird, wie der Anwalt von Albert bereits im Juni der Nachrichtenagentur Belga sagte. Sie könnte ihren Namen behalten – oder den Namen der belgischen Königsfamilie annehmen: Sachsen-Coburg-Gotha. Auch um den Titel „Prinzessin von Belgien“ soll diskutiert worden sein.
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Vom belgischen Staat wird Boël künftig wohl kein Geld erhalten, wie der Sender RTBF nach dem Ergebnis des DNA-Tests im Januar berichtete. Ebenso werde sie nicht in die Nachfolgeordnung eingehen oder eine offizielle Position erhalten. Wohl jedoch könne sie einen Teil von Alberts Vermögen erben. Boël selbst betonte jedoch, den Prozess vor allem deshalb begonnen zu haben, damit ihre Kinder sich nicht fragen müssten, woher sie kämen. „Ich hätte das auch genauso gemacht, wenn mein Vater Zoodirektor oder ein Verbrecher gewesen wäre“, sagte sie VRT.
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Entscheidung wird vertagt
All diese Fragen interessieren auch die belgische Öffentlichkeit. Boëls Anwalt ließ aber bereits wissen, dass seine Mandantin sich während des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern werde. Und ein Gerichtssprecher sagte auf Anfrage, dass das Gericht sich nach der Verhandlung noch einmal beraten werde – eine Entscheidung werde es in dieser Woche nicht mehr geben.