30. Mai 2019, 8:14 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Der ehemalige belgische König Albert II. beugt sich dem Druck der Justiz und hat sich im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterzogen.
Das berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf seinen Anwalt. Hätte Albert den Test weiterhin verweigert, hätten er nach einer Gerichtsentscheidung von Mitte Mai täglich 5000 Euro zahlen müssen. Bereits im Oktober hatte ein Gericht den 84-Jährigen zu dem Test verurteilt. Die Entscheidung war ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind Alberts kämpft. Die heute 51-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.
Auch interessant: Warum hat Herzogin Kate fast immer Pflaster an den Fingern?
Nach jahrelangem Rechtsstreit DNA-Test beweist: Belgiens Ex-König hat uneheliche Tochter!
Künstlerin Delphine Boël Uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König kämpft um Anerkennung
Nach langem Kampf um Anerkennung Happy-End für Belgiens Prinzessin Delphine: »Fühle mich geliebt
Vaterschaftstest vor Strafzahlung
Der ehemalige Monarch bestritt die Vaterschaft und verweigerte sich dem Vaterschaftstest bislang. Mitte Mai legte das Brüsseler Berufungsgericht jedoch nach und drohte ihm die tägliche Zahlung an, sollte er eine Vorladung zum Vaterschaftstest nicht akzeptieren. In der einer Stellungnahme des Anwalts, auf die sich mehrere belgische Medien berufen, heißt es nun, Albert habe sich entschieden, sich der angeordneten Untersuchung zu unterziehen. Dies geschehe aus „Achtung vor den Institutionen der Justiz“. Der Test sei durchgeführt worden, das Ergebnis streng vertraulich.
Aus seiner Ehe mit Paola von Belgien hat er die drei Kinder Philippe – der amtierende König Belgiens –, Astrid und Laurent von Belgien.