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Etappensieg

Hardy Krüger jr. wehrt sich gegen mutmaßliche Stalkerin

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STYLEBOOK Redaktion

14. März 2018, 11:25 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Die Frau darf keine Behauptungen mehr zur Intimsphäre des Schauspielers machen. Wenn sie sich nicht daran hält, droht ihr ein hohes Ordnungsgeld.

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Eine angebliche Geliebte von Hardy Krüger jr. (49) darf keine Behauptungen mehr zur Intimsphäre des Schauspielers machen. Das hat das Münchner Landgericht am Donnerstag entschieden. Sonst droht der 34-jährigen Leily H. ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Krüger jr. hatte gegen die mutmaßliche Stalkerin wegen mehrerer Behauptungen in Interviews und sozialen Netzwerken auf Unterlassung geklagt. Gegen eine bereits beschlossene einstweilige Verfügung hatte die Münchnerin Widerspruch eingelegt. Demnach darf sie unter anderem nicht behaupten, dass sie die Freundin des Fernsehstars sei und sie bald heiraten wollen.

Die Klage sowie der Widerspruch wurden zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Eine Entscheidung zum Widerspruch will das Zivilgericht erst Ende März verkünden. Das Gericht hatte das Erscheinen beider Parteien angeordnet, Krüger jr. kam aber nicht. Seine Verlobte Alice Rößler erschien mit einem Bekannten zur Verhandlung. Krüger jr. hatte Ende Januar in der Zeitschrift „Gala“ die Verlobung mit seiner PR-Managerin bekanntgegeben. Für ihn wäre es die dritte Ehe.

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