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Zusätzliche Anklage

Neue Vorwürfe gegen Produzent Harvey Weinstein!

Harvey Weinstein
Im März wurde Harvey Weinstein zu 23 Jahren Haft verurteilt. Doch damit scheint der Fall noch lange nicht beendet Foto: Getty Images
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STYLEBOOK Redaktion

14. April 2020, 11:26 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Harvey Weinstein wurde im wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Während der frühere Filmproduzent seine Strafe absitzt, steht in Los Angeles ein weiterer Prozess an.

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Der Grund: In Kalifornien sind gegen den früheren Hollywood-Produzenten weitere Vorwürfe einer Sexualstraftat erhoben worden. Eine Frau, die nicht namentlich genannt wurde, habe Anschuldigungen wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs in einem Hotel in Beverly Hills im Mai 2010 vorgebracht, teilte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles am 10. April mit.

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Die zusätzliche Anklage wegen sexueller Nötigung soll in das seit Jahresbeginn laufende Verfahren aufgenommen werden. „Wir arbeiten weiter daran, unseren Fall zu untermauern“, sagte Bezirksstaatsanwältin Jackie Lacey in einer Mitteilung. Sie würden weiter Hinweisen nachgehen und bei neuen Beweisen die Anklage erweitern. Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles gegen Weinstein in zwei Fällen Anklage wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhoben. Diese Vorwürfe stammen von zwei Frauen, die im Jahr 2013 in Hotels in Beverly Hills Opfer von Übergriffen geworden sein sollen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen Weinstein knapp 30 Jahre Haft.

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Die Ankläger gaben am Freitag Ermittlungen in zwei weiteren Fällen bekannt. Es ging dabei um Vorwürfe von zwei Schauspielerinnen gegen Weinstein im Zeitraum von 2004 bis 2014. Es werde in diesen Fällen aber nicht zu einer Anklage kommen, weil die angeblichen Opfer in einem Verfahren nicht aussagen wollten, teilte die Behörde mit. 

Für den Prozess in Los Angeles haben die dortigen Behörden Schritte für die Auslieferung Weinsteins nach Kalifornien eingeleitet, ein Termin für sein Erscheinen vor Gericht an der US-Westküste steht aber noch nicht fest.

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